Freispruch zweiter Klasse
München - Ganz am Schluss seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling den entscheidenden Satz: „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht; ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin.“
Zuvor hatte der Jurist im Mannheimer Landgericht das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess gegen Jörg Kachelmann verkündet: Der 52-jährige Wettermoderator wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein Freispruch zweiter Klasse.
Weil die Beweise nicht ausreichten, wurde „im Zweifel für den Angeklagten“ geurteilt. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Verteidigung, was im voll besetzten Gerichtssaal mit frenetischem Beifall und Freudenschreien registriert wurde.
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Auch der Angeklagte wirkte erleichtert – bis zur Verlesung des Urteils war er wie versteinert dem Geschehen gefolgt. Anschließend verließ er wortlos den Gerichtssaal.
Versteinert war zunächst auch die Miene seiner Ex-Geliebten, der Hauptzeugin der Anklage, gewesen. Sie hatte den Gerichtssaal erst unmittelbar zur Verlesung betreten, als alle Fotografen und Kameraleute den Raum verlassen hatten. Am Ende der knapp einstündigen Verlesung wischte sich die 38-Jährige Tränen aus den Augen.
Jörg Kachelmann konnte das Gericht als freier Mann verlassen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, außerdem bekommt der Wettermoderator eine Entschädigung in Höhe von 3300 Euro – 25 Euro für jeden der 132 Tage in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Revision gegen das Urteil einlegen.
Damit war der gestrige Tag nur das vorläufige Ende eines der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. 44 Verhandlungstage wurde darüber gestritten, ob der Schweizer Moderator seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte.
Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. „Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt.“
Und die bewerteten die Richter eindeutig „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Richter Seidling machte sogar deutlich: „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin.“
Für den Anwalt der Ex-Geliebten ist das sogar nur ein „Freispruch dritter Klasse“. Thomas Franz: „Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört. Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt.“
Draußen vor dem Gericht gab es nach der Urteilsverkündung zumindest einen Gewinner des Prozesses. Verteidiger Johann Schwenn den das Gericht für sein respektloses Auftreten schwer gerüffelt hatte – kämpfte sich triumphierend durch einen Pulk von Kameraleuten und Mikrofonen.
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