Fürst Albert: Bericht über uneheliches Kind war rechtens

Wegen der Bedeutung für die Erbfolge durfte "Paris Match" über Fürst Alberts II. unehelichen Sohn mit einer Stewardess berichten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
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Das französische Magazin "Paris Match" hatte 2005 über den Sohn von Albert II. mit einer Stewardess berichtet, den der Fürst damals noch nicht öffentlich anerkannt hatte.
dpa Das französische Magazin "Paris Match" hatte 2005 über den Sohn von Albert II. mit einer Stewardess berichtet, den der Fürst damals noch nicht öffentlich anerkannt hatte.

Straßburg - Die Berichterstattung über eines der unehelichen Kinder von Fürst Albert II. von Monaco war aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerechtfertigt. Eine Große Kammer des Gerichts stellte sich am Dienstag in Straßburg hinter "Paris Match". Das französische Magazin hatte 2005 über den Sohn Alberts mit einer Stewardess berichtet, den der Fürst damals noch nicht öffentlich anerkannt hatte.

Für den Gerichtshof hat der Bericht zwar die Privatsphäre des heute 57 Jahre alten monegassische Herrschers betroffen. Wegen der Bedeutung für die Erbfolge ging dies aber über die Privatsphäre hinaus. Die Verurteilung der Zeitschrift von französischen Gerichten zu 50 000 Euro Strafe verstößt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Freiheit der Meinungsäußerung.

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