Anwalt hat noch Kontakt zum Moshammer-Mörder: So geht's Herisch A. nach der Abschiebung

Der Mord an Modezar Rudolph Moshammer aus München jährt sich zum 20. Mal. Der Mörder ist vor zwei Jahren aus dem Gefängnis entlassen und in den Irak abgeschoben worden. Sein Anwalt spricht jetzt über sein Leben in Freiheit.
Autorenprofilbild Steffen Trunk
Steffen Trunk
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
6  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Herisch A. wurde im Herbst 2005  wegen Mordes verurteilt. 2023 kam er frei. Heute lebt er im Irak und ist Maler.
Herisch A. wurde im Herbst 2005 wegen Mordes verurteilt. 2023 kam er frei. Heute lebt er im Irak und ist Maler. © dpa/Frank Leonhardt

München unter Schock: Am Morgen des 14. Januars 2005 fand man Modeunternehmer Rudolph Moshammer (64) tot in seiner Villa. Er wurde von hinten mit einem Kabel erdrosselt. In der Nacht zuvor hatte Moshammer im Münchner Bahnhofsviertel den 25-jährigen Iraker Herisch A. angesprochen – und ihn für sexuelle Dienste mit seinem Rolls Royce mit nach Grünwald genommen.

Lebenslang verurteilt: Moshammers Mörder kommt nach 18 Jahren frei

2.000 Euro vereinbarten die beiden, doch es kam zum Streit. Herisch A. ermordete Rudolph Moshammer in seinem Zuhause. Die Polizei konnte den Täter wegen hinterlassenen DNA-Spuren schnell aufspüren. Der Prozess folgte wenige Monate später. A. wurde im Herbst 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Immer dabei: Mosis Yorkshire-Hündin Daisy.
Immer dabei: Mosis Yorkshire-Hündin Daisy. © dpa/Ursula Düren

Heutiger Beruf von Mosi-Mörder: Herisch A. verdient Geld als Maler

Nach 18 Jahren kam Herisch A. im Alter von 43 Jahren frei. Er wurde auf eigenen Wunsch in den Irak abgeschoben. Dort kümmert er sich nun um seine Mutter und arbeitet als Maler, berichtet "Exclusiv - Weekend". Weil homosexuelle Handlungen im Irak unter Strafe stehen, spricht sein damaliger Anwalt Dr. Adam Ahmed.

Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed hat auch nach der Abschiebung noch Kontakt zu Herisch A.
Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed hat auch nach der Abschiebung noch Kontakt zu Herisch A. © dpa/Matthias Balk

Anwalt von Herisch A. gibt Auskunft über das Leben im Irak

Herisch A. denke oft an Mooshammer und "tagtäglich an die Tat", so Ahmed. Er bereue es, so sein Verteidiger. Noch heute steht Ahmed mit Herisch A. in Kontakt: "In seinem Leben hat er die wertvollsten Jahre hergeschenkt, nämlich in Unfreiheit."

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Rudolph Moshammer liebte den großen Auftritt und die Schickeria

Rudolph Moshammer war eine Münchner Ikone. Man sah ihn im schwarzen Rolls Royce vorbeirauschen oder über einen roten Teppich spazieren. Seine Modeboutique in der noblen Maximilianstraße wurde Treffpunkt der Prominenz. Oft dabei: Schoßhündchen Daisy, eine Yorkshire-Dame, die in der Boulevardpresse ebenso Schlagzeilen machte wie Moshammer selbst. Mit perfekt sitzender, schwarzer Perücke, stets lächelnd und ein bisschen Märchenkönig: So inszenierte Moshammer sein Leben, so liebten ihn die Fans.

"Carnaval de Venise": Laden war in der Maximilianstraße in München

Moshammers Laden "Carnaval de Venise" in der Maximilianstraße 14 gibt es längst nicht mehr. Das Original-Ladenschild hängt aber auch 20 Jahre nach seinem Tod noch am Gebäude in der prachtvollsten Straße Münchens. Heute gibt es in dem Haus teure Schweizer Uhren, daneben edle Schreibutensilien von Montblanc.

Nach seinem Tod: Vor dem Geschäft von Rudolph Moshammer in der Maximilianstraße legten die Münchner Blumen nieder und stellten Kerzen auf.
Nach seinem Tod: Vor dem Geschäft von Rudolph Moshammer in der Maximilianstraße legten die Münchner Blumen nieder und stellten Kerzen auf. © dpa/Matthias Schrader

Anfang 2024 wurde das Haus verkauft. Commerz Real erwarb das Mosi-Haus für einen Privatmann. Über 250 Millionen Euro soll der denkmalgeschützte Komplex aus dem Jahre 1867 gekostet haben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • .x.x. am 14.01.2025 15:39 Uhr / Bewertung:

    Es ist wirklich beschämend, dass man einen Menschen tötet und dann nach nur 18 Jahren schon wieder draußen ist. "Lebenslänglich" ist halt aber wieder nur so ein schönes Schlagwort, um die (dumme) Masse zu beruhigen. Da lob ich mir Amerika. "Lebenslang" ist dort auch lebenslang, wenn überhaupt kommt mit mit Ü80 wegen Altersschwäche raus, aber die meisten Lebenslänglichen in Amerika versterben tatsächlich im Gefängnis, so wie es auch angebracht wäre.

  • Bongo am 13.01.2025 12:04 Uhr / Bewertung:

    Antwort an HanneloreH.
    Dass Sie keine Gelegenheit auslassen, gegen den Freistaat Bayern bzw. die bayerische Justiz zu hetzen, weiß man ja. Kein Wunder deshalb, dass Sie den Unterschied zwischen den beiden Fällen außer Acht lassen. Wer unschuldig im Gefängnis war ( was traurig genug ist) bekommt eine Entschädigung, wer schuldig einsaß nicht!

  • NeoBavaria am 13.01.2025 11:32 Uhr / Bewertung:

    Rest in Power Mosi!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.