Alfons Schuhbeck droht nun eine länger Haftstrafe

Nach knapp einem Jahr im Gefängnis hat Alfons Schuhbeck erneuten Ärger mit der Justiz. Jetzt wurden dem einstigen Starkoch offenbar sämtliche Privilegien gestrichen, er darf seinen Freigang nicht mehr antreten. Warum droht ihm nun eine längere Gefängnisstrafe?
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
44  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gegen Starkoch Alfons Schuhbeck (75) wurde wegen Insolvenzverschleppung bereits eine Haftstrafe verhängt. Nun könnte er auch noch eine Verlängerung drohen. (Archivbild)
Gegen Starkoch Alfons Schuhbeck (75) wurde wegen Insolvenzverschleppung bereits eine Haftstrafe verhängt. Nun könnte er auch noch eine Verlängerung drohen. (Archivbild) © imago/Sven Simon

Am 23. August trat Alfons Schuhbeck in der JVA Landsberg seine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten an. Der Starkoch und gefallene Liebling der Münchner Society wurde wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe schuldig gesprochen. Im Februar 2024 kam es dann zur Verlegung in die JVA Andechs-Rothenfeld. Der 75-Jährige durfte dort mehr Freiheiten, wie etwa Freigang, genießen. Doch jetzt sollen sämtliche Privilegien gestrichen worden sein.

Schuhbeck-Freund in Sorge: "Ihm geht es nicht so gut"

Wie die AZ bereits im Juni berichtete, droht Alfons Schuhbeck erneut Ärger mit der Justiz. Aktuell wird gegen den ehemaligen Gastronomen und Unternehmer wegen Betrugs in Zusammenhang mit Corona-Hilfen ermittelt. Laut Informationen der "Bild" habe das bittere Konsequenzen. "All seine Privilegien wurden gestrichen. Wochenend-Freigänge, Arbeitserlaubnis, private Arztbesuche. Alles weg", berichtet ein Freund dem Blatt.

Ermittlungen gegen Alfons Schuhbeck: Jetzt droht eine längere Gefängnisstrafe

Die widerrufenen Haftvergünstigungen sind jedoch nicht die einzige Sorge von Alfons Schuhbeck. Aufgrund der neuen Ermittlungen könnte sich die Gefängnisstrafe deutlich verlängern, denn Subventionsbetrug kann laut Paragraf 264 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden – in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Juliane Grotz von der Staatsanwaltschaft München erklärt dazu: "Ob nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens eine Gesamtstrafenbildung vorzunehmen sein wird und welche Auswirkungen diese möglicherweise auf die Vollstreckung haben wird, wird letztendlich die zuständige Strafvollstreckungskammer entscheiden."

Betrugsvorwürfe: Muss Alfons Schuhbeck um neuen Job bangen?

Alfons Schuhbeck sieht nicht nur einer möglichen Haftverlängerung entgegen, die Streichung seines Freigangs hat auch Folgen für einen neuen Job. Wie die "Bild" weiter berichtet, sollte der gefallene Starkoch Anfang August auf dem FC Bayern Campus arbeiten. Da nun seine Privilegien widerrufen worden sein sollen, könnte er eine neue Stelle erstmal nicht antreten. Wie Schuhbeck wohl mit der neuen Situation umgeht? Ein Freund betont: "Ihm geht es natürlich jetzt nicht so gut."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
44 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Chris_1860 am 07.08.2024 15:55 Uhr / Bewertung:

    @Grauwolf:

    "Die nicht abgeführten Steuergelder wurden ja nicht in den Kauf einer Privatjacht oder einer Challenger gesteckt"

    Ach so, ja dann sollte ihm dringend das Bundesverdienstkreuz und der Mutter-Theresa-Orden verliehen werden.

    Kann man ja auch im BGB etc. nachlesen, dass Betrug je nach Verwendung des Gewinns ganz unterschiedlich zu gewichten ist.

    Auch und gerade wenn man schon mal verurteilt wurde, so schlimm war's ja nicht. Peanuts, würde Ackermann sagen.

  • Menschlichkeit am 05.08.2024 21:33 Uhr / Bewertung:

    Ein Grußwort und Memorandum an all die Trolle und all die Heckenschützen da draußen in der sauberen, gegenwärtigen Welt, egal ob sie sich Dr. oder Wendehals nennen. In infantiler Unkenntnis der Jurisdiktion oder der großmütigen und beschützen Betrachtung des verwöhnten Lebens in Einzelnen und dem gnadenlosen Leben in der Öffentlichkeit im Besonderen, werden Statements ohne Verhältnismäßig und Ansehen der Person erbrochen. Schuhbeck war nie Geschäftsmann, hatte viele Arbeitsplätze geschaffen und war ein herzlicher und großmütige Person des öffentlichen Lebens. Viele, welche Ihn jetzt ohne Charakter und Anstand, fallen ließen, oder welche jetzt als Kommtatoren aus dem Hinterhalt Ihre Posse zum Besten geben und mit Schmutz werfen sollten sich verkriechen. Zeichnet doch nichts mehr den eigenen Charakter, wie sie ihr Gegenüber zeichnen. Gemeint sind auch die welche sich in seiner Nähe genährt haben. Einem "Finanz-Schuldner" mit 75 Jahren derart in dieser Zeit frivol zu ruinieren

  • Chris_1860 am 06.08.2024 13:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Menschlichkeit

    Im Urteil der Strafkammer ist festgestellt worden, dass dein heiliger Alfons ein vorbestrafter Verbrecher ist, der demzufolge eine unbedingte mehrjährige Haftstrafe erhalten hat.

    Diese wird wohl jetzt wegen weiterer Verfehlungen noch erhöht.

    Mehr an objektiven Fakten gibt es dazu nicht festzustellen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.