Alfons Schuhbeck auf freiem Fuß: Diese Freiheiten könnten dem Star-Koch bald zustehen

Erst im August trat der Münchner Koch Alfons Schuhbeck eine Haftstrafe, die er wegen Steuerhinterziehung bekommen hatte, an. Doch es soll bereits jetzt viele Freiheiten und Lockerungen für den Star-Koch geben. Es steht sogar schon im Raum, dass er ein Freigänger wird.
Felicitas Breiteneicher |
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Seit dem 23. August sitzt Star-Koch Alfons Schuhbeck im Gefängnis: Wie oft hat er Freigang?
Seit dem 23. August sitzt Star-Koch Alfons Schuhbeck im Gefängnis: Wie oft hat er Freigang? © Matthias Balk/dpa

Alfons Schuhbeck wurde vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Aktuell sitzt er diese Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld ab. Doch er soll die JVA jeden Monat mehrere Stunden verlassen dürfen. Und das sogar ohne Aufsicht.

Star-Koch Alfons Schuhbeck sitzt in Rothenfeld seine Haftstrafe ab

Im Oktober 2022 verkündete das Landgericht München ihr Urteil im Fall Alfons Schuhbeck. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Ende August 2023 trat er die Strafe schließlich an. Zunächst verbrachte er einige Monate in der JVA Landsberg.

Doch mittlerweile – seit Februar – darf er den restlichen Teil in einem offenen Vollzug in Rothenfeld absitzen. Die Vollzugsanstalt gehört zur JVA Landsberg und befindet sich einem ehemaligen Gut des Kloster Andechs. Hier gibt es weder Wachtürme noch einen hohen Stacheldrahtzaun, der die Insassen abschrecken soll.

Der Star-Koch Alfons Schuhbeck sitzt seine Zeit, genau wie Uli Hoeneß, in der JVA Rothenfeld ab.
Der Star-Koch Alfons Schuhbeck sitzt seine Zeit, genau wie Uli Hoeneß, in der JVA Rothenfeld ab. © dpa

Lockerungen für Schuhbeck: "Regel-Ausgang" für den Münchner Koch

Die "Bild" berichtet nun darüber, dass Alfons Schuhbeck jetzt einige Lockerungen gewährt werden sollen. Demnach soll der Star-Koch einen "Regel-Ausgang" haben. Laut Artikel 13 des Bayerischen Strafvollzugsgesetz wird die Maßnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet.

Und zwar, "wenn nicht zu befürchten ist, dass die Gefangenen sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden“. Zudem soll die Lockerung nach einem Drei-Stufen-Prinzip geregelt sein. Und nur bei vertrauenswürdigen Häftlingen angewendet werden.

Alfons Schuhbeck ist nicht mehr auf freiem Fuß. Das könnte sich aber bald ändern.
Alfons Schuhbeck ist nicht mehr auf freiem Fuß. Das könnte sich aber bald ändern. © imago/Sven Simon

Die JVA Rothenfeld setzt auf ein "Drei-Stufen-Prinzip" in die Freiheit

Die erste Stufe ist nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz, dass die Häftlinge pro Monat lediglich vier bis acht Stunden mit ihrer Familie verbringen dürfen. Stufe zwei ist dann bereits ein "Hafturlaub", der zwei Übernachtungen außerhalb des offenen Vollzugs umfasst.

Natürlich wird hier gefordert, dass der Häftling die Adresse hinterlässt, an der er schlafen möchte. Als dritte und letzte Stufe ist der Freigang genannt. In diesem Fall ist es den Insassen erlaubt, acht Stunden außerhalb der JVA einer Arbeit nachgehen. Am Abend muss er allerdings in die JVA zurückkehren.

Dieser Weg soll den Häftlingen eine Vorbereitung auf die Freiheit bieten. Je verlässlicher und vertrauenswürdiger sie sich zeigen, desto schneller werden sie die jeweils nächste Freiheitsstufe erreichen. Auf genau diesem Weg soll sich auch der 74-jährige Koch aktuell befinden.

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Pünktlich zum 75. Geburtstag: Alfons Schuhbeck darf seine Familie sehen

Laut "Bild" soll Alfons Schuhbeck sich derzeit noch auf der zweiten Stufe der Lockerungen befinden, jedoch unter genauer Beobachtung stehen. Sollten diese Informationen stimmen, so dürfte er seine Familie – er ist Vater von zwei Kindern – sogar zu seinem 75. Geburtstag sehen.

Wenn er weiterhin vertrauenswürdig wirkt, könnte es sein, dass sich der Koch in naher Zukunft nach einer Arbeit umsehen darf. Eventuell steht er ja schon bald wieder in einer Küche und überzeugt seine Gäste mit Köstlichkeiten. Die Angaben sind bislang allerdings noch nicht bestätigt.

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4 Kommentare
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  • Der Pipopax am 14.03.2024 13:04 Uhr / Bewertung:

    Ein großer Justizirrtum wird korrigiert. Galfons war von vorne rein unschuldig. Er wurde reingelegt.

  • zOTTEL am 14.03.2024 10:54 Uhr / Bewertung:

    Hat er nicht vier Kinder? Drei mit seiner Freundin in DE - Eins in Österreich?
    Wird eigentlich noch der Ausage der Richterin, dass er Geld ins Ausland geschafft hat noch nachgegangen? Dass er wirtschaftlich komplexer denken kann sah man ja schon an gewissen Aktivitäten in seinem ersten Prozess 1999 - da war doch auch ne Freundin dabei, die irgendwie Akten mit weg schaffte oder?

  • am 14.03.2024 07:18 Uhr / Bewertung:

    Jetzt kann er endlich das viele Geld ausgeben und genießen.

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