Verwandtenaffäre: SPD erwartet vor der Wahl kein Urteil
Die Gehälter der Ehefrauen bayerischer Kabinettsmitglieder bleiben vorerst ein Geheimnis – falls es überhaupt je gelüftet wird.
München – Die SPD rechnet nicht damit, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage auf Auskunft vor der Landtagswahl am 15. September entscheidet. Die Frist zur Stellungnahme der Staatsregierung laufe am 4. September aus, erklärte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Mittwoch. „Verhandlung und Urteil werden damit frühestens im vierten Quartal erfolgen.“ Die SPD will wissen, welche Gehälter fünf heutige Kabinettsmitglieder ihren Ehefrauen in der Vergangenheit für die Mitarbeit im Stimmkreisbüro zahlten.
Dabei beruft sich die SPD drauf, dass die Staatsregierung Landtagsanfragen beantworten muss. Die Staatsregierung verweigert die Antwort, weil die Arbeitsverträge mit den Ehefrauen vor der Berufung ins Kabinett geschlossen wurden – und die Gattinnen nicht in den Ministerien arbeiteten, sondern in den Stimmkreisbüros, die keine staatliche Behörde sind.
Damit handelt es sich nach Rechtsauffassung der Staatsregierung um eine reine Landtagsangelegenheit. Die SPD will aber auch wissen, wie viel Geld die Kabinettsmitglieder an die Staatskasse zurückzahlten. „Es bleibt überaus verwunderlich, dass die Staatsregierung hierüber keine Rechenschaft ablegt“, kritisierte Rinderspacher. „Das ist Vertuschung statt Transparenz.“
Bei den fünf Kabinettsmitgliedern handelt es sich um Kultusminister Ludwig Spaenle, Agrarminister Helmut Brunner sowie die drei Staatssekretäre Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler (alle CSU). Nach früheren SPD-Schätzungen haben die fünf ihren Verwandten in dieser Legislatur insgesamt 230 000 Euro auszahlen lassen, einschließlich der Zeit vor ihrer Berufung ins Kabinett sogar 1,4 Millionen Euro.