Verwandtenaffäre: Regierung hat Fragen unzureichend beantwortet

Der Verfassungsgerichtshof entschied: Die Staatsregierung hat Anfragen der SPD zur Verwandtenaffäre unzureichend beantwortet und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.
München – Die Staatsregierung hat Anfragen der SPD zur Verwandtenaffäre unzureichend beantwortet und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung im Wortlaut
Die Landtags-SPD hatte von der Staatsregierung wissen wollen, wie viel Geld fünf in die Affäre verwickelte Kabinettsmitglieder ihren Verwandten insgesamt zahlten. Außerdem wollte die SPD wissen, wie viel Geld die betreffenden CSU-Politiker auf Order von Ministerpräsident Horst Seehofer an die Staatskasse zurücküberwiesen. Die Staatsregierung verweigerte die Antwort mit der Begründung, nicht sie, sondern das Landtagsamt sei für die Beantwortung zuständig.
Lesen Sie hier: Verwandtenaffäre aufgedeckt: AZ-Reporterin Angela Böhm erhält Wächterpreis
In der Urteilsbegründung betonte Gerichtspräsident Karl Huber aber, die Staatsregierung sei zur Beantwortung verpflichtet gewesen. Dafür spreche schon die „Personalverflechtung“ zwischen Landtag und Regierung.
„Das ist ein echter Paukenschlag“, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher in einer ersten Reaktion. Er sprach von einem „fulminanten Erfolg“ für die Landtags-Opposition und einem „Meilenstein für die parlamentarische Demokratie“ im Freistaat.