Verwandten-Affäre: Georg Schmid vor Gericht

Ab März steht der CSU-Politiker Georg Schmid (61) vor Gericht. Es geht um viel Geld und seine Frau Gertrud. Die sitzt ebenfalls auf der Anklagebank
Helmut Reister |
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Georg Schmid als Engel und seine Frau als Teufel: Nach der Verwandtenaffäre ist gegen den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid Anklage erhoben worden.
dpa Georg Schmid als Engel und seine Frau als Teufel: Nach der Verwandtenaffäre ist gegen den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid Anklage erhoben worden.

Augsburg - Theo Waigel nannte ihn den Schüttelschorsch. Weil Georg Schmid gerne Hände schüttelt. Das ist ein lustiger Spitzname, der auf ein freundliches Gemüt schließen lässt. Genau der Mann, früherer Fraktionschef der CSU im Landtag, muss sich im März vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

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Sechs Verhandlungstage, die sich über den ganzen Monat verteilen, sind eingeplant. Am 2. März geht es los. Auch gegen Schmids Frau Gertrud wurde die Anklage zugelassen. Der Grund: Die „Verwandten-Affäre“.

Der CSU-Politiker gerat wie viele andere seiner Parteikollegen ins Visier der Behörden. Er legte kurz nach einer Hausdurchsuchung im Mai 2013 sein politisches Amt nieder. Jetzt sieht er sich einer opulenten Anklage der Staatsanwaltschaft ausgesetzt.

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Zwischen 1991 und 2013, so die Vorwürfe, habe auch Schmid mit der Scheinbeschäftigung seiner Frau und drei Jahre lang mit einer weiteren Mitarbeiterin in 262 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt schuldig gemacht. Hinzu kommen 69 Fälle von Steuerhinterziehung. Schmids Frau ist nicht wegen Steuerdelikten angeklagt, sondern lediglich wegen Beihilfe.

Schmid selbst hatte nach Bekanntwerden der monatlichen Zahlungen von 5500 Euro an seine Frau von „rechtlich korrekten“ Vorgängen gesprochen. Auch sein Anwalt hält die Vorwürfe für strafrechtlich nicht relevant. Er hatte vergeblich beantragt, die Anklage vor dem Amtsgericht nicht zuzulassen. Den einzigen Trost, den Schmid vor Prozessbeginn ziehen kann: Die Verhandlung findet vor dem Amtsgericht statt. Dort liegt der maximale Strafrahmen bei vier Jahren Haft.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen als Anwalt tätige Ex-Fraktionschef mindestens 340 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen habe. Mit der einfachen Rückerstattung der Summe ist es dem Vernehmen nach allerdings nicht getan. Die Rentenversicherungsanstalt, an die eine Rückzahlung erfolgen müsste, hat einen kräftigen Zinsaufschlag für die über 20 Jahre Beschäftigungszeit errechnet: rund 800 000 Euro.

Schmids Ehefrau hat ihren Gatten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bei den Manipulationen mit der Ausstellung von maßgeschneiderten Rechnungen unterstützt.

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