Verratsaffäre: Ermittlungen eingestellt

Karlsruhe - Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium gehe die Bundesanwaltschaft davon aus, dass es sich bei den von den Bloggern veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis handelt.
Ein Tatverdacht gegen unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses bestehe aber weiter. Das Verfahren dazu werde an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
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Die Ermittlungen hatten nach einem Zerwürfnis mit Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range in der vergangenen Woche geführt. Die Blogger hatten vertrauliche Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Internet veröffentlicht.