"Wollte nicht vom Hof schleichen": Range wehrt sich

Der im Zuge der Landesverrat-Affäre gefeuerte Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Ermittlungen gegen kritische Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Harald Range wurde von Justizminister Heiko Maas in den Ruhestand versetzt.
dpa Harald Range wurde von Justizminister Heiko Maas in den Ruhestand versetzt.

Berlin - "Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht strafbar zu machen", sagte Range der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Freitag).

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt.

Lesen Sie hier: Linke und FDP fordern Rücktritt von Maaßen

Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Blogger von Netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz." Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand.

Die Affäre ist damit aber noch nicht ausgestanden. Denn nun stehen Minister Maas sowie der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in der Kritik. Gegen Maaßen, dessen Behörde die Ermittlungen gegen die Blogger mit einer Anzeige ins Rollen brachte, gibt es Rücktrittsforderungen aus der Linkspartei und der FDP. Maas sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe sich erst spät in das Ermittlungsverfahren eingeschaltet.

Lesen Sie hier: Maas - Justizminister unter Beschuss

Die Linksfraktion im Bundestag will erreichen, dass der Innenausschuss Einblick in die Strafanzeige des Bundesamts für Verfassungsschutz und das den Ermittlungen zugrundeliegende Gutachten bekommen. "Die Fakten gehören auf den Tisch des Parlaments, damit sich die Abgeordneten selbst ein Bild machen können", forderte die innenpolitische Fraktionssprecherin Ulla Jelpke.

Am Donnerstag stellte sich heraus, dass das Gutachten auch im Bundesinnenministerium bekannt war. Es sei "nachrichtlich an zwei Fachabteilungen des BMI übermittelt" worden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass das Haus von Thomas de Maizière (CDU) im Juni über das Bundeskriminalamt von dem Ermittlungsverfahren erfuhr.

Lesen Sie hier: Kanzlerin unterstützt Maas bei Range-Entlassung

Nach Informationen der "FAZ" war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass sich der Verdacht des Landesverrats eher gegen mögliche Verräter im Verfassungsschutz richten würde als gegen die Blogger. Die habe Range von dem Verfahren unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen des Presserechts zu verhindern. Range habe angedeutet, dass er sich ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt die Zeitung.

Die inzwischen von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete Ruhestandsurkunde für Range soll laut Bundespräsidialamt am Freitag ans Justizministerium gehen. Wann sie Range ausgehändigt wird, steht noch nicht fest. Als Nachfolger schlägt Maas den Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank vor.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.