Verfahren gegen ehemaligen Auschwitz-Wachmann eingestellt

Ein Verfahren gegen einen 90 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Auschwitz hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
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Ein Verfahren gegen einen 90 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Auschwitz wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Foto: Armin Weigel/Archiv
dpa Ein Verfahren gegen einen 90 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Auschwitz wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Foto: Armin Weigel/Archiv

Frankfurt/Main/Kiel - Nach Meinung von Medizinern sei er gesundheitlich nicht in der Lage an der Hauptverhandlung teilzunehmen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Das Verfahren wegen Beihilfe zum Mord sei bereits Ende Juni eingestellt worden.

Auch in Schleswig-Holstein muss sich eine 92-jährige ehemalige SS-Helferin, der Beihilfe zur Ermordung von mehr als 260 000 Juden in Auschwitz vorgeworfen wird, ebenfalls voraussichtlich nicht mehr vor Gericht verantworten. Nach einem Gutachten bleibe die Angeklagte auf Dauer verhandlungsunfähig, teilte das Kieler Landgericht mit. Eine wesentliche Besserung sei auch künftig nicht zu erwarten.

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Nach Angaben der Gerichtssprecherin haben alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig lehnte eine Äußerung ab.

Die 92-Jährige soll 1944 als Funkerin der Kommandantur in Auschwitz bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen haben. Sie soll Kontakt mit dem Hauptquartier gehalten, Nachrichten entgegengenommen und Tagesberichte nach Berlin gesendet haben. Da sie damals Heranwachsende war, ist die Jugendkammer zuständig.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen einen anderen, 94 Jahre alten SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Majdanek seien dagegen noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungsfähigkeit des Mannes werde derzeit geprüft. Auch ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

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