Urteil: Kirchenasyl schützt nicht vor Abschiebung

München - Kirchenasyl schützt nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag.
"Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln", sagte der Vorsitzende Richter. Darunter falle auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei, ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung - auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen.
Streit um Kirchenasyl: Freispruch für Nigerianer
Das OLG bestätigte in dem Revisionsverfahren dennoch den Freispruch eines ausreisepflichtigen Nigerianers, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte. Der Mann sei für seine Zeit im Kirchenasyl nicht strafbar zu machen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) auf Grundlage einer Vereinbarung mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Einzelfallprüfung eingeleitet hatte - das stellte demnach ein rechtliches Abschiebehindernis dar. In dieser Zeit habe sich der Mann nicht wegen illegalen Aufenthalts strafbar gemacht.