Übergangsfrist läuft im Juli aus: Deshalb müssen Kabelkunden jetzt handeln

Bleibt ab nächster Woche der Fernsehbildschirm schwarz? Kabel-Kunden sind aufgrund einer neuen TV-Regelung besorgt, Mieter müssen jetzt schnell handeln.
Alexander Spöri
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Das abendliche Fernsehprogramm läuft noch. Doch ab nächster Woche könnte der Empfang für viele Menschen teurer werden.
Das abendliche Fernsehprogramm läuft noch. Doch ab nächster Woche könnte der Empfang für viele Menschen teurer werden. © Schulze/imago

München – Am kommenden Montag ist es so weit: Dann tritt die größte TV-Änderung der letzten Jahrzehnte vollständig in Kraft. Betroffen sind rund 15 Millionen Menschen, die noch Kabelfernsehen beziehen und sich dann um den TV-Empfang selbst kümmern müssen.

Übergangsfrist läuft Anfang Juli aus: Deshalb müssen Kabel-Kunden jetzt handeln 

Ausschlaggebend ist eine Änderung des Telemediengesetzes, die vor drei Jahren beschlossen wurde. Der zufolge dürfen Vermieter Kosten für Kabelfernsehen künftig nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen (Nebenkostenprivileg). Seit 2021 gilt eine Übergangsfrist, die Anfang Juli ausläuft. Kabelkunden müssen deshalb handeln und in den meisten Fällen neue Verträge mit den Anbietern abschließen.

Jetzt schnell Vertrag abschließen? Diese Fragen haben sich AZ-Leser gestellt – die wichtigsten Antworten

Zahlreiche Leser kommentierten vor wenigen Wochen einen Bericht der AZ. Nikolaus Stumpf von der Verbraucherzentrale Bayern hat Antworten auf ihre wichtigsten Fragen.

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1. Wenn sich der Vermieter oder die Hausverwaltung bei den Bewohnern nicht meldet – müssen Mieter dann aktiv werden?

Sorgen muss sich zunächst einmal niemand machen, sagt Stumpf der AZ. Alle Verträge laufen nämlich automatisch zum 1. Juli aus. "Der Nachteil der neuen Regelung ist, dass man sich jetzt selbst kümmern muss", so der Fachreferent Marktbeobachtung. Im Umkehrschluss sei das aber ein Vorteil, weil es dadurch mehr Wahlfreiheit gibt. Bisher mussten alle Mieter für das Kabelfernsehen aufkommen, selbst wenn sie nicht einmal einen Fernseher haben.

"Die müssten jede Leitung kappen": Experte beruhigt Kabel-Kunden

Auch wenn zum neuen Monat noch kein neuer Vertrag geschlossen wurde, wird der Fernsehbildschirm in den meisten Fällen nicht schwarz. Stumpf zufolge wird es wohl erstmal eine Zeit dauern – bis das Signal durch die Anbieter abgestellt wird. "Die müssen eigentlich in jedes Wohnhaus, um die Leitung zu kappen, oder einen Filter einbauen", so der Experte.

Gratis gucken? Mieter könnten schadensersatzpflichtig werden

Wenn Fernsehzuschauer in den ersten Wochen einfach ohne zu bezahlen weitergucken, könnte dadurch eine Entgeltverpflichtung entstehen, erklärt Stumpf. Das bedeutet: Die Mieter könnten schadensersatzpflichtig werden. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Strafprozess (Erschleichen von Leistungen). Ernsthafte Sorgen müsse aber keiner haben: "Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Kabelbetreiber, der ein gutes Verhältnis zu seinen Kunden will, Schadensersatz fordert."

2. Wie hoch sind die Preise durch die neue Regelung wirklich?

Der Verbraucherschutz rechnet mit einer Erhöhung zwischen drei und vier Euro. Es wird Stumpf zufolge aber auch mit deutlich teureren Angeboten gearbeitet. Bei diesen seien die Konditionen oft anders: Es gibt Zugriff auf mehrere oder andere Sender. Grundsätzlich gilt: "Bei Anrufen von Medienberatern muss man aufpassen, dass einem nicht Sachen angeboten werden, die man eigentlich gar nicht haben will", so der Verbraucherschützer. "Auch in Flyern, die herumgehen, stehen oft keine Preise drinnen."

Das Spiel mit der Angst: Wie die TV-Anbieter Kunden zum schnellen Vertragsabschluss bringen wollen

Stumpfs Ratschlag ist daher: An der Haustür besser gar nichts abschließen und am Telefon genauso wenig. "Wenn es passiert, sollte man das Angebot genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch in den ersten zwei Wochen nach dem Abschluss einlegen."

Ein Spartipp: Anbieter wie Vodafone bieten günstigere Verträge für Vermieter an, deren Bewohner weiterhin Kabelfernsehen beziehen wollen. Möglich ist das durch eine freiwillige Ergänzung im Mietvertrag. Durch diese können die Kosten dann erneut auf Mieter umgelegt werden. Das geht aber nur, wenn der Vermieter auch bereit ist, einen neuen Vertrag abzuschließen.

3. Die Polizei in NRW warnt vor Trickbetrügern, die vorgeben, den Empfang im Haus überprüfen zu wollen – gibt es auch hier Fälle?

Bisher sind in Bayern keine Fälle publik geworden, die zur Anzeige gebracht wurden. Beim Verbraucherschutz gingen bisher keine Meldungen ein.

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Stumpf rät, unangekündigten Besuch nicht ins Haus zu lassen. Selbst im Auftrag der Betreiber tätige Medienberater "arbeiten mit Überrumpelungstaktiken", so der Experte. Sie versuchen, Kunden direkt an der Haustür von einem Angebot zu überzeugen. Dabei werde auch mit Ängsten ("Ihr Bildschirm bleibt schwarz") gespielt.

4. Also erst einmal abwarten und die Angebote vergleichen. Doch wann sollten Mieter spätestens handeln?

Langfristig sollte man den Anschluss nicht unerlaubt nutzen – selbst wenn er noch funktioniert. "Aktuell kann man sich aber etwas Geduld gönnen, für sich selbst definieren, was man eigentlich will. Auch, ob man noch lineares Fernsehen braucht oder Netflix und Amazon Prime ausreichend ist."

Bisher hat auch Stumpf von seinem Vermieter noch nichts gehört. "Da sollte man sich jetzt nicht einfach überrumpeln lassen. Ich würde tatsächlich ein bisschen zur Ruhe raten." Außerdem gibt es auch einige alternative Übertragungswege – darunter die Funkübertragungstechnik DVB-T, Satellitenfernsehen und Internet-TV (IPTV) über gängige Streaminganbieter wie Magenta TV oder Zattoo.

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  • MUC0 am 30.06.2024 15:49 Uhr / Bewertung:

    Wohnungsbaugesellschaften schauen das die Rechnung stimmt, sonst ist es schlecht und dann käme raus was verdient wird obwohl die Leute nicht da sind oder nicht 10x mehr leisten als andere da. Sollen die erhöhte Müllkosten nicht durchreichen oder selber vom Lohn tragen? Bei mir hat der derzeitige Energieversorger der hunderte Kilometer weg ist geschrieben, kein Geld mehr vom Staat daher müssen Durchleitungskosten und sonstige unbestellte Taten von mir erhöht finanziert werden. Warum die für die um nahezu 100% erhöhten Grundgebühren keinen Verursacher gefunden haben oder glauben das fällt Geringverbrauchern nicht auf wäre da auch meine Frage. Statt 5 € künftig zehn jeden Monat für Verwaltung. Keine Steuer nix, der Strom wird da nicht gemacht, aber das doppelte für das kassieren ab dem 1.08. verlangt. Ich habe keinen Beruf oder Umfeld was solche Möglichkeiten hergibt. Aber werde auch nie reich, und die Tätigkeit seit Jahren aus Deutschland unter Strukturwandel abgewickelt.

  • Der wahre tscharlie am 29.06.2024 17:15 Uhr / Bewertung:

    Ab 1.8. darf der Vermieter die Kabelkosten nicht mehr über die Nebenkosten kassieren. So weit, so gut.
    Interessanterweise bekamen alle Mieter unserer Wohnungsbaugesellschaft vor zwei Tagen eine dicke Mieterhöhung. Und zwar gültig ab 1.9.......(Ein Schelm, der hier Schlechtes denkt)
    Eigentlich habe ich es geahnt, denn auf Grund des Wegfalls der Kabelkosten, würden ja die Nebenkosten geriger werden, was sich letzendlich positiv auf die Miete auswirken würde.
    Aber ich muß mir das in Ruhe noch genau anschauen, denn die Erhöhung wird mit dem Münchner Mietspiegel begründet.
    Für meine Wohnungsgesellschaft wären das insgesammt 2 Millionen Mindereinnahmen im Jahr.

  • Himbeer-Toni am 30.06.2024 10:01 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Miete und Miet-Nebenkosten sind zwei paar Stiefel. Und ich dachte Sie sind schon an der Costa Brava mit einem Cocktail in der Hand, so wie Sie uns das schon seit Jahren hier erzählen. Spanien da wo alles viel, viel besser und viel billiger ist als hier.

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