Trotz Dublin-Verfahren: Kein Kurswechsel

Das Bundesinnenministerium hat entschieden, die Dublin-Verordnung auch für Syrer wieder einzuführen. Ein Kurswechsel in der Asylpolitik sei das aber nicht, heißt es aus der Koalition.
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Die Bundesregierung will trotz der Wiedereinführung des Dublin-Verfahrens an ihrer Flüchtlingspolitik festhalten.
dpa Die Bundesregierung will trotz der Wiedereinführung des Dublin-Verfahrens an ihrer Flüchtlingspolitik festhalten.

Das Bundesinnenministerium hat entschieden, die Dublin-Verordnung auch für Syrer wieder einzuführen. Ein Kurswechsel in der Asylpolitik sei das aber nicht, heißt es aus der Koalition. Die Opposition kritisiert das schwarz-rote Hin und Her.

Berlin - Die Bundesregierung sieht in ihrer Rückkehr zum sogenannten Dublin-Verfahren für syrische Asylbewerber kein Abrücken von der "Willkommenskultur" gegenüber Flüchtlingen aus Kriegsgebieten.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz sagte: "Das hat nichts damit zu tun, dass in irgendeiner Form die politische Richtung sich geändert hat." Das europäische Recht sei in einigen Punkten korrekturbedürftig, doch die bestehenden Regeln "gelten und sie sind nicht aufgehoben". Regierungspolitiker von Union und SPD zeigten sich in diesem Punkt am Mittwoch einig - im Gegensatz zum Thema Familiennachzug für Syrer.

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass jeder Asylbewerber seinen Antrag in dem EU-Land stellen muss, das er zuerst betreten hat. Einzige Ausnahme ist Griechenland - in diesen EU-Staat werden Schutzsuchende wegen der dort herrschenden schlechten Aufnahmebedingungen schon länger nicht mehr abgeschoben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (beide CDU) waren nach Angaben der Vize-Regierungssprecherin nicht über die Entscheidung informiert, für syrische Flüchtlinge wieder das Dublin-Verfahren anzuwenden.

Lesen Sie hier: Ob der Kanzlerin das gepasst hat? Merkel wusste nichts von Rückkehr zu Dublin-Verfahren

Die Entscheidung vom Oktober sei in der Ressortverantwortung des Bundesinnenministeriums getroffen worden, so Wirtz. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) habe erst am Dienstag davon erfahren, sagte sein Sprecher Martin Schäfer.

 

Bundesinnenministerium begründet kurze Aussetzung von Dublin III

 

Die Dublin-Prüfung sei im vergangenen August für Syrer ausgesetzt worden, um "verfahrenstechnische Engpässe" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu überwinden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Im Kompromisspapier der großen Koalition zur Asylpolitik vom vergangenen Donnerstag heißt es: "Wir werden die Schwäche des Dublin-III-Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und seine Durchsetzung sichern."

Lesen Sie hier: Österreich erfreut: Debatte über neuen Flüchtlingskurs

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte bei einer Regierungsbefragung im Bundestag: "Ich kann lediglich darauf hinweisen, dass wir zusammen mit dem Bundesinnenministerium sehr früh der Auffassung gewesen sind, dass die Aussetzung von rechtlichen Grundlagen auf europäischer Ebene stückweise wieder zurückgeführt werden muss." Dies gelte auch für die Dublin-III-Verordnung. "Insofern sind wir immer auch gleicher Auffassung gewesen, dass der Zeitpunkt kommen wird, an dem die Verfahren noch einmal anders behandelt werden müssen", fügte er hinzu.

 

Grüne sind gegen das Dublin-System

 

Zu der umstrittenen Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, die kolportierten Zahlen seien völlig überzogen. Zwischen Juli und September seien lediglich rund 6000 Visa für Angehörige von Flüchtlingen erteilt worden. Allerdings räumte der Sprecher ein, in einigen Auslandsvertretungen hätten sich Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge von Angehörigen gebildet.

Lesen Sie hier: Folgen der Zuwanderung: Wirtschaftsweise: Kosten für Flüchtlinge tragbar

Die Grünen warfen der schwarz-roten Regierung "blankes Chaos in der Flüchtlingspolitik" vor. Die Vorsitzende Simone Peter sagte, das derzeitige Hin und Her schade Deutschland und den Asylbewerbern. "Es ist weder hinnehmbar, dass Syrern der Familiennachzug verweigert wird, noch dass sie nach dem Dublin-System zurückgewiesen werden sollen."

Wie am Dienstag bekanntwurde, sind die Mitarbeiter des BAMF seit dem 21. Oktober angewiesen, wieder zu prüfen, ob syrische Schutzsuchende ihren Antrag eigentlich in einem anderen EU-Staat hätten stellen müssen. Seine Weisung, bei syrischen Asylbewerbern wieder nach den konkreten Fluchtgründen zu fragen, statt sie automatisch als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention aufzunehmen, hatte de Maizière am Freitag nach massiver Kritik aus der SPD vorerst zurückgenommen.

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