"Taschengeld" für Asylbewerber kürzen: Geht das überhaupt?
Berlin - Die Geldzahlungen setzten falsche Anreize und lockten nur Menschen aus der Region ins Land, argumentiert Herrmann. Juristen beurteilen die Pläne des Ministers allerdings skeptisch.
"Das ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagt der Frankfurter Anwalt und Fachmann für Asylrecht, Reinhard Marx. Auch die Kölner Asylrechtsexpertin Eva Steffen meint: "Diese Forderung ist rechtlich nicht haltbar." Sie hatte 2012 mehrere Flüchtlinge im Streit über das Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Karlsruhe entschied damals, dass die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland zu niedrig waren und gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstießen. Maßgeblich für die Berechnung seien die Verhältnisse in Deutschland - und nicht das Existenzniveau des Herkunftslandes. Nach dem Urteil wurden die Leistungen für Asylbewerber erhöht.
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Die Richter gaben damals auch einen anderen wichtigen Hinweis: Migrationspolitische Erwägungen - also die Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen zu vermeiden - könnten kein Absenken des Leistungsstandards unter das Existenzminimum rechtfertigen.
Dass der Staat bestimmten Gruppen von Asylbewerbern unterschiedliche Leistungen gewährt, ist nach Einschätzung von Juristen ohnehin nicht möglich. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, sagen Marx und Steffen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich ebenfalls für eine Prüfung der Leistungen ausgesprochen. Er plädiert aber explizit nicht für eine Kürzung, sondern dafür, länger vorrangig Sachleistungen statt Bargeld zu gewähren.