Syrien-Rückkehrer muss dreieinhalb Jahre in Haft

Ein Syrien-Rückkehrer muss als Terrorhelfer für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Berliner Kammergericht sprach den 28-Jähriger der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Betrugs schuldig.
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Weil er der Terrorgruppe Junud al-Sham 8550 Euro sowie einen Geländewagen zukommen lassen hat, muss ein 28-Jähriger aus Frankfurt am Main ins Gefängnis.
dpa Weil er der Terrorgruppe Junud al-Sham 8550 Euro sowie einen Geländewagen zukommen lassen hat, muss ein 28-Jähriger aus Frankfurt am Main ins Gefängnis.

Berlin - Der Angeklagte habe in Syrien operierenden Terrorgruppen 8550 Euro sowie einen Geländewagen im Wert von etwa 10 000 Euro zukommen lassen, hieß es im Urteil. Der Mann, der zuletzt in Frankfurt am Main lebte, war 2013 nach Syrien gereist.

Er habe geglaubt, vor Ort Hilfe leisten zu müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Bei seinem Aufenthalt habe er auch Mitglieder der Terrorgruppe Junud al-Sham getroffen. Es sei aber nicht nachgewiesen worden, dass der zweifache Familienvater Mitglied dieser Organisation wurde, befanden die Richter. Im Juni 2013 habe er einen Kredit in Höhe von 25 000 Euro erschlichen und mit Teilbeträgen davon Terrorgruppen unterstützt.

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Der 28-Jährige war im März 2014 verhaftet worden. Der Mann, der früher als Gepäckfahrer an einem Flughafen arbeitete, musste sich in dem seit Januar laufenden Prozess zunächst gemeinsam mit einem 36-Jährigen aus Berlin verantworten. Das Verfahren gegen diesen Mann, der an Kämpfen in Syrien teilgenommen haben soll, wurde zwischenzeitlich jedoch abgetrennt.

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