Streit um Rente mit 63 - wer darf wann in Ruhestand?

Union will Frühverrentungs-Welle verhindern, Blüm bringt einen Rentenbonus für die, die länger arbeiten, ins Spiel.
Georg Thanscheidt |
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Renten-Paket - Annahme verweigert: Der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Hubertus Pellengahr befestigt ein Preisschild an einem symbolischen Rentenpaket der Bundesregierung in Berlin.
Kay Nietfeld/dpa Renten-Paket - Annahme verweigert: Der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Hubertus Pellengahr befestigt ein Preisschild an einem symbolischen Rentenpaket der Bundesregierung in Berlin.

Berlin - Am Donnerstag, 3. April, soll das Rentenpaket erstmals im Bundestag beraten werden – jetzt tobt der Streit um die Details. Neben der geplanten Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte werden nun auch wieder die Regeln für die Mütterrente, private Altersvorsorge und die Regeln für den Zuverdienst im Alter debattiert.

In der Diskussion über die Rente mit 63 pocht der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Volker Kauder (CDU), auf Nachbesserungen. „Ich bestehe darauf, dass wir eine Regelung finden, bei der eine Frühverrentungswelle ausgeschlossen ist“, sagte er dem Magazin „Focus“.

„Deshalb will die Union, dass nach dem Stichtag 1. Juli 2014 Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht mehr berücksichtigt werden." Die Union fürchtet, dass viele ältere Arbeitnehmer die Gelegenheit nutzen, um bereits mit 61 aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Das ist möglich, weil Ältere nach einer Kündigung bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen können und das nach derzeitigem Stand auf die Beitragsjahre für die Rente angerechnet wird.

Bislang lehnt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Stichtagregelung ab. Kauder räumte ein: „Da sind wir in der Koalition noch nicht ganz einig.“ Er lasse mit sich darüber reden, wie das Instrument zur Verhinderung von Frühverrentungen ausgestaltet werde.

Der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm fordert hingegen ein generelles Umdenken: Wer länger arbeite, müsse stärker als bisher davon finanziell profitieren. „Wir müssen im Rentenrecht stärker differenzieren“, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

"Ausgerechnet Blüm!" - hier geht's zum AZ-Kommentar

 

Die Arbeitgeber drängen darauf, dass sie keine Rentenversicherungsbeträge mehr für Senioren zahlen, die jenseits der Altersgrenze weiterarbeiten. Derzeit sind davon nur die Angestellten befreit.

Die Union will die Weiterbeschäftigung von Senioren flexibler gestalten - und möchte dies auch in den Verhandlungen zur Rente mit 63 durchsetzen. Sonst drohen Gegenstimmen aus der Großen Koalition: „Hundertprozentige Zustimmung meiner Fraktion kann ich nicht erwarten“, sagte Kauder.

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Auch Sozialverbände riefen die Koalition zu Korrekturen am geplanten Rentenpaket auf. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, bezeichnete es im Magazin „Der Spiegel“ als „Ungerechtigkeit“, dass Frauen, die ihre kleinen Renten mit der sogenannten Grundsicherung im Alter aufstocken müssten, von einer höheren Mütterrente nicht profitieren. „Ich plädiere dafür, gesetzliche Renten oder private Vorsorgeleistungen nicht vollständig auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen“, so Mascher. Besser sei „ein Freibetrag von 100 Euro“.

Der Paritätische Gesamtverband schlug im „Spiegel“ vor, „auf die abschlagsfreie Rente mit 63 zu verzichten und stattdessen in höhere Erwerbsminderungsrenten zu investieren“. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte, das schwarz-rote Rentenpaket sei unsinnig, weil es keines der drängenden Probleme löse. „Vor allem wird es nicht helfen, Altersarmut zu lindern.“

 

 

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