Schulz gegen türkisches Todesstrafen-Referendum

In Deutschland lebende Türken sollten nach Meinung von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe in ihrem Herkunftsland abstimmen können.
dpa |
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Der SPD-Kanzlerkandidat und -Parteivorsitzende Martin Schulz spricht während einer SPD-Wahlkampfveranstaltung.
Kay Nietfeld/dpa Der SPD-Kanzlerkandidat und -Parteivorsitzende Martin Schulz spricht während einer SPD-Wahlkampfveranstaltung.

Berlin - "Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden", sagte Schulz dem "Spiegel". "Wir können nicht in Deutschland über ein Instrument abstimmen lassen, das unseren Werten und unserer Verfassung widerspricht." Darin sei er sich mit Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) einig.

Gabriel hatte vor kurzem erst die rote Linie der Bundesregierung bekräftigt, nach der die - faktisch ohnehin auf Eis liegenden - EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe abgebrochen werden müssten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel, hierzu regte er ein Referendum an.

Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die Mehrheit der Wähler stimmte für Erdogans Pläne.

Die Bundesregierung könnte einem Rechtsgutachten zufolge eine türkische Volksabstimmung in Deutschland unterbinden, wenn diese die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei zum Ziel hat. Das berichtet kürzlich die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Lesen Sie hier: Sinkende Umfragewerte - Wo ist Schulz?

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