Schüttel-Schorsch: Prozess-Deal vorbereitet?

Am Montag beginnt der Prozess gegen den ehemaligen CSU-Spitzenmann Schmid. Er soll Hunderttausende Euro Sozialabgaben hinterzogen haben. Die hat er nun nachgezahlt - die Voraussetzung für einen Deal?
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Georg Schmid muss sich ab Montag vor Gericht verantworten.
dpa Georg Schmid muss sich ab Montag vor Gericht verantworten.

Am Montag beginnt der Prozess gegen den ehemaligen CSU-Spitzenmann Schmid. Er soll bei der Beschäftigung seiner Frau Hunderttausende Euro Sozialabgaben hinterzogen haben. Die hat er nun nachgezahlt. Dies könnte Voraussetzung für einen "Deal" sein.

Augsburg – Unmittelbar vor dem Prozess gegen Georg Schmid hat der ehemalige CSU-Landtagsfraktionschef bereits Schadenersatz in Höhe von 450 000 Euro geleistet. Die Summe habe Schmid an die Rentenversicherung überwiesen, bestätigte sein Verteidiger Nikolaus Fackler am Freitag einen Bericht der "Welt". Die Zahlung könnte Schmids Chancen auf einen sogenannten Deal mit der Staatsanwaltschaft verbessern. Bei solch einer Absprache verständigen sich die Beteiligten in oder vor einem Strafprozess üblicherweise auf ein Strafmaß, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Lesen Sie hier: Verwandten-Affäre: Georg Schmid vor Gericht

Es habe bereits Sondierungsgespräche gegeben, sagte Fackler der Deutschen Presse-Agentur. "Die waren aber nicht zielführend." Er will nun in dem am Montag am Amtsgericht Augsburg beginnenden Strafprozess auf weitere Gesprächssignale warten. "Da müsste sich die Staatsanwaltschaft aber noch bewegen", meinte der Verteidiger.

Schmid muss sich knapp zwei Jahre nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen vor, als Abgeordneter seine Ehefrau knapp 22 Jahre lang im Wahlkreisbüro nicht als normale Angestellte, sondern als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.

Schmid wolle mit der Zahlung an die Rentenkasse signalisieren, dass er bereit sei, für einen Fehler geradezustehen, wenn dieser festgestellt werde. Der Anwalt hatte bislang die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass er davon ausgehe, dass das Beschäftigungsmodell des Ehepaares Schmid legal war. "An meiner rechtlichen Bewertung hat sich nichts geändert", betonte Fackler. Es gebe aber bei Juristen unterschiedliche Auffassungen dazu.

Schmid hatte seiner Frau auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er zurückgetreten und hatte 2013 nicht mehr für den Landtag kandidiert. Laut Verteidiger Fackler beträgt der Schaden der Sozialkassen zwischen 270 000 und 370 000 Euro, je nach Berechnung. Dazu kämen noch Verzugszinsen. Der Rechtsanwalt hofft, dass mit den 450 000 Euro alle Forderungen abgegolten sind. Die Nachberechnung sei aber ein eigenes rechtliches Verfahren.

Schmids Ehefrau Gertrud war ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagt. Sie wurde aber überraschend kurz vor der Hauptverhandlung im Zuge eines Strafbefehls-Verfahrens rechtskräftig verurteilt und muss 13 200 Euro zahlen. Das Gericht begründete das ungewöhnliche Vorgehen damit, dass Gertrud Schmid wegen einer Erkrankung nur eingeschränkt verhandlungsfähig sei und dies den Prozess in die Länge gezogen hätte. Es wurden fünf Verhandlungstage festgelegt, das Urteil ist für den 25. März geplant.

Georg Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags, die im April 2013 ins Rollen kam. Etliche Abgeordnete hatten Eheleute oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Eine Altfallregelung wurde allerdings von vielen Parlamentariern weiterhin genutzt.

 

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