Schüttel-Schorsch hadert mit Rentenversicherung

Das Strafverfahren gegen Georg Schmid ist abgeschlossen. Weder der ehemalige CSU-Fraktionschef noch die Staatsanwaltschaft fechten das Urteil an. Doch an anderer Front streitet der "Schüttelschorsch" weiter.
von  dpa/az
Geht nicht in Berufung: Georg Schmid akzeptiert das Urteil des Amtsgerichts Augsburg. Den Säumniszuschlag der Rentenversicherung aber will er nicht hinnehmen.
Geht nicht in Berufung: Georg Schmid akzeptiert das Urteil des Amtsgerichts Augsburg. Den Säumniszuschlag der Rentenversicherung aber will er nicht hinnehmen. © dpa

Das Strafverfahren gegen Georg Schmid ist abgeschlossen. Weder der ehemalige CSU-Fraktionschef noch die Staatsanwaltschaft fechten das Urteil an. Doch an anderer Front streitet der "Schüttel-Schorsch" weiter.

Augsburg  - Das war es dann, Georg Schmid akzeptiert das Urteil. Sein Anwalt hat am Montag darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen gegen die 16-monatige Bewährungstrafe und Geldauflage in Höhe von 120.000 Euro. Auch für die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre Haft gefordert hatte, ist der Fall jetzt abgeschlossen.

Lesen Sie hier: Sozialbetrug - Georg Schmid verurteilt!

Schmidts Anwalt sagte gegenüber dem  Bayerischen Rundfunk, dass die ganze Angelegeheit seinen Mandanten psychisch stark belaste. Auch seien die Erfolgschancen in einem Berufungsverfahren gering.

Kritiker dagegen halten das Urteil für zu milde. Dies zumal der 61-jährige CSU-Mann - anders als vielfach vor dem Urteil kolportiert - keinerlei Abstriche von seinen Pensionsansprüchen machen muss. Für seine Zeit als Beamter wie auch für die als Landtagsabgeordneter erhält er die vollen Altersbezüge: summa summarum rund 8000 brutto ab dem 65. Lebensjahr.

Doch was die finanzielle Seite der Verwandten-Affäre betrifft, hadert Schmid noch. Laut BR-Bericht hält er die von der Deutschen Rentenversicherung geforderten Säumniszuschläge für zu hoch. Die verlangt noch 330.000 Euro von ihm. Schmid will vor Gericht ziehen.

Der von Kollegen als "Schüttel-Schorsch" titulierte Politiker - wegen seiner Vorliebe fürs Händeschütteln - hatte seine Ehefrau mehr als 20 Jahre lang als Scheinselbstständige im Wahlkreisbüro beschäftigt. Schmid prellte die Sozialkassen um mehr als 300.000 Euro. Er zahlte bereits vor dem Prozess 450.000 Euro nach.

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