Schlag gegen rechtsextreme Terrorzelle: 450 Polizisten im Einsatz
Karlsruhe - Laut Bundesanwaltschaft erfolgten die Festnahmen an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie in einem Fall in Zgorzelec (Polen). Die Durchsuchungen dauern an und richten sich gegen weitere sieben Beschuldigte. Zudem werden Räumlichkeiten von weiteren nichttatverdächtigen Personen durchsucht, unter anderem in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich).
Umsturzfantasien und ethnische Säuberungen
Laut Bundesanwaltschaft stehen die acht Männer im Verdacht, sich "in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben". Wie dem Haftbefehl zu entnehmen ist, sollen die Verdächtigen einer Vereinigung angehören, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nennt und spätestens im November 2020 gegründet worden sein soll. Dabei handele es sich um eine militante Gruppierung aus fünfzehn bis zwanzig Personen. Deren Ideologie reiche von rassistischen, antisemitischen bis hinzu in Teilen apokalyptischen Vorstellungen. Ihre Mitglieder verbinde eine tiefe "Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland".
Ziel der Gruppierung sei es demnach bei einem "Kollaps" des Landes "mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern" zu erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden, so die Bundesanwaltschaft.
450 Polizeikräfte in Deutschland im Einsatz
Für die Festnahmen und Durchsuchungen in Deutschland seien über 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen im Einsatz. Die Maßnahmen in Österreich würden von der dortigen Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst umgesetzt werden, die in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.
Die festgenommenen Beschuldigten sollen noch heute und morgen (5. und 6. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
- Themen:
- Bundesanwaltschaft