Russland wegen Geiseldrama in Beslan verurteilt

Russland will das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wegen schweren Versagens während des Geiseldramas in Beslan im Jahr 2004 anfechten.
Moskau - Die Straßburger Richter verurteilten Moskau dazu, 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei dem islamistischen Terrorangriff 2004 auf eine Schule starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Die Richter warfen den Sicherheitskräften "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement sowie einen unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern vor.
Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um den Angriff zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Beschwerde-Nr. 26562/07 u.a.)
Mehrere Schlussfolgerungen des Gerichts seien haltlos und die Argumente wenig überzeugend, teilte das Justizministerium mit. Der EGMR hat Russland nach dem islamistischen Terrorangriff auf eine Schule "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement sowie einen unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen vorgeworfen. Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Attacke zu verhindern.
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