Regionalverkehrs-Zuschüsse beschlossen
Berlin - Bund und Länder haben ihren langjährigen Streit über Zuschüsse für den regionalen Bahnverkehr endgültig beigelegt.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am frühen Donnerstagmorgen auf den Kompromiss, der bereits im Zuge des Maßnahmepakets zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vereinbart worden war. Danach erhalten die Länder vom Bund stärker steigende Milliarden-Zuschüsse für S-Bahnen und Regionalzüge.
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Dazu werden die sogenannten Regionalisierungsmittel 2016 auf acht Milliarden Euro erhöht. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss laut Bundesrat jährlich um 1,8 Prozent, um steigende Kosten für Trassen, Energie und Personal auszugleichen. Wie der Zuschuss zwischen den Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, der der Bundesrat zustimmen muss. Zuletzt hatten ostdeutsche Länder vor einer Benachteiligung gewarnt.
Mit dem Geld, das aus der Mineralölsteuer stammt, können die Länder oder regionale Verkehrsverbunde Bahnlinien bestellen. Bei der Bahnreform hatte der Bund den Ländern die Mittel für den regionalen Schienenverkehr zugesichert - die "Regionalisierungsmittel". Die Verpflichtung wurde im Grundgesetz verankert.
Nach Angaben des Bundesrates einigte sich der Vermittlungsausschuss auch darauf, den Anstieg der Stations- und Trassenpreise der bundeseigenen Bahnunternehmen zu begrenzen. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt gesondert gesetzlich geregelt. Der Einigungsvorschlag solle noch an diesem Freitag von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.