Regierung muss nicht sagen, wer wie viel verdiente

Muss der Landtag offenlegen, welches Gehalt Abgeordnete angestellten Familienmitgliedern zahlen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat da eine völlig andere Meinung als das Verwaltungsgericht München - und dessen Urteil nun kassiert.
von  dpa
Landtagspräsidentin Barbara Stamm: Laut VGH war es nicht rechtswidrig, dass sie Informationen über gezahlte Gehälter in der Verwandtenaffäre nicht öffentlich gemacht hat.
Landtagspräsidentin Barbara Stamm: Laut VGH war es nicht rechtswidrig, dass sie Informationen über gezahlte Gehälter in der Verwandtenaffäre nicht öffentlich gemacht hat. © dpa

München – Der Bayerische Landtag muss keine Auskünfte darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Donnerstag entschieden. Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes auf, ließ eine Revision aber "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ausdrücklich zu. Kommt es zu einem weiteren Verfahren, müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Der frühere Chefredakteur des "Nordbayerischen Kuriers", Joachim Braun, hatte im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre auf Herausgabe der Daten geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte. Die Zeitung wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes geht sie das aber nichts an. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hatte sich geweigert, die Zahl herauszugeben.

VGH beruft sich auf Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Sie nannte die Entscheidung nun einen wichtigen Schritt. "Der Schutz der Mitarbeiter ist ein hohes und schützenswertes Gut", sagte sie. "Wenn es um die Auskunft über die Höhe des Einkommens geht, ist die unmittelbare persönliche Sphäre betroffen." Der Gerichtshof habe mit dem Urteil "die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandats gestärkt". Jeder habe ein Recht, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Informationen an die Öffentlichkeit geraten und welche nicht, urteilte der Gerichtshof. Das ergebe sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verstärkt werde das Ganze noch durch die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandates. Aus dem Bayerischen Abgeordnetengesetz ergebe sich keine Pflicht, die Kosten, die ein Abgeordneter beim Landtag geltend macht, offenzulegen.

Dass im Zuge der Affäre bei verschiedenen anderen Abgeordneten Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, rechtfertige einen Auskunftsanspruch über andere Mitglieder des Landtags nicht, so der Vorsitzende Richter.

Die Affäre hatte die AZ-Journalistin Angela Böhm im Jahr 2013 publik gemacht; Die Beschäftigung von Familienangehörigen im Landtag wurde zum Skandal. Prominentestes Beispiel: Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste zurücktreten und wurde wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schmid hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt.

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