Pressefreiheit: Ja, sie dürfen!

"Frau Stamm, Sie liegen falsch!" Vize-Chefredakteur Georg Thanscheidt über nervige Journalisten und ungehörige Politiker.
Georg Thanscheidt |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der stellvertretende Chefredakteur der Abendzeitung, Georg Thanscheidt
Petra Schramek Der stellvertretende Chefredakteur der Abendzeitung, Georg Thanscheidt

"Frau Stamm, Sie liegen falsch!" Vize-Chefredakteur Georg Thanscheidt über nervige Journalisten. "Monitor"-Recherchen  und ungehörige Politiker.

Journalisten nerven. Immer stellen sie zu unpassenden Zeitpunkten mindestens genau so unpassende Fragen. Und sie hören nicht auf, diese Fragen zu stellen, selbst wenn man sie darum bittet. Wenn man gar nicht mit ihnen redet, kommen sie einfach so vorbei und fragen trotzdem. Ja, dürfen die das?

Ja, liebe Frau Stamm, lieber Herr Seehofer, die dürfen das! Der Journalisten, der Sie, geehrte Frau Stamm, in Würzburg befragen wollte, war kein Vertreter einer öffentlich-rechtlichen Spaßguerilla. im Gegenteil: Er hatte eine fast staatsbürgerliche Frage: Kann es sein, dass bayerische Abgeordnete mit dem Geld, das sie als Aufwandsentschädigung bekommen, ihre Partei finanziert haben? Das wäre nämlich nach Expertenmeinung verboten.

Sie wollten die Frage nicht beantworten und vermuteten, der Journalisten der WDR-Sendung Monitor wisse nicht, was sich gehöre. Da liegen Sie falsch: Der Reporter hat quasi in journalistischer Notwehr gehandelt. Fünf Tage hat er versucht, eine Antwort zu bekommen – erst dann ist er unangemeldet vorbeigekommen.

Ich halte dieses Vorgehen für legitim – und die Verweigerungshaltung von Frau Stamm für ungehörig. Auch der AZ verweigert die Landtagspräsidentin zur Zeit Auskünfte über das Finanzgebaren einiger Abgeordneter. Wir sind der Ansicht, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, die Namen dieser Parlamentarier zu erfahren. Weil es offensichtlich nicht ausreicht, nervig zu sein, haben wir nun eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung dieses berechtigten Interesses beauftragt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.