Petry und Pretzell: Scheidung oder Arbeitslosigkeit?
Dresden – Paragraph 22 des Bundesmeldegesetz (BMG) dürfte dem Paar derzeit einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn darin heißt es: "Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner." Dieser Paragraph bedeutet nämlich nichts anderes, als dass ein Ehepaar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss.
Für ein durchschnittliches Ehepaar dürfte das kein allzu großes Problem sein, denn man hat halt eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus. Für die zwei Berufspolitiker hingegen stellt dieser unscheinbare Paragraph ein gewaltiges Hindernis dar – denn er ist unvereinbar mit ihren jeweiligen politischen Ambitionen.
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Frauke Petry ist nicht nur Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland, sondern sitzt für ihre Partei auch seit 2014 im Sächsischen Landtag. Marcus Pretzell wiederum ist Landesvorsitzender der AfD in Nordrhein-Westfalen und will bei der Landtagswahl am 14. Mai als Spitzenkandidat in den Düsseldorfer Landtag einziehen. Und genau da liegt das Problem.
Verheiratet und in zwei Landtagen? Nicht möglich!
Denn im für Frauke Petry gültigen Sächsischen Wahlgesetz (§14, Nr. 2) heißt es: "Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag [...] seit mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben". Und im Landeswahlgesetz von NRW (§4, Abs. 1) steht wiederum: "Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat."
Konkret bedeutet das für das Ehepaar Petry/Pretzell, dass man sich entweder für einen Hauptwohnsitz in Sachsen oder NRW entscheiden muss. Zieht Marcus Pretzell zu Frauke Petry nach Sachsen, kann er nicht für den nordrhein-westfälischen Landtag kandidieren und später dessen AfD-Fraktion anführen. Noch dramatischer wären jedoch die Folgen, wenn Frauke Petry als gemeinsamen Erstwohnsitz Marcus Pretzells politische Heimat NRW angeben würde. Denn dann würde sie automatisch aus dem sächsischen Landtag fliegen. Paragraph 45, Absatz 1, Nummer 3 des Landeswahlgesetzes regelt das unmissverständlich: "Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Landtag bei [...] Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit."
Wie Petry und Pretzell dieses wahlrechtliche Dilemma lösen wollen, ist derzeit unklar. Neben der naheliegenden Option, dass einer der beiden Ehepartner seine politischen Ambitionen aufgibt, existiert eigentlich nur noch eine weitere Möglichkeit: Die Frischvermählten trennen sich sofort wieder – denn sobald das Trennungsjahr begonnen hat, ist laut Bundesmeldegesetz kein gemeinsamer Wohnsitz des Ehepaars mehr erforderlich. Und spätestens mit einer anschließenden Scheidung hätte sich das Problem endgültig erledigt.
Nachtrag 16:00 Uhr - Petry dementiert Problem
Frauke Petry hat nun selbst zu der Problematik Stellung bezogen. Die AfD-Chefin geht nicht davon aus, dass Paragraph 22 des Bundesmeldegesetz auf sie und ihren Ehemann Marcus Pretzell zutrifft. In einem Facebook-Post beruft sie sich auf eine juristische Einschätzung von Uwe Wurlitzer, dem Generalsekretär der sächsischen AfD. Wurlitzer verweist dabei auf die Bundesrats-Drucksache Nr. 341/15 die eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung" zum Bundesmeldegesetz beinhaltet. Darin heißt es; "Unterhalten Ehegatten oder Lebenspartner je eine eigene Wohnung, von denen keine vorwiegend gemeinsam benutzt wird und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, ist § 22 Absatz 1, 3 und 4 BMG nicht einschlägig. In diesem Fall ist für jeden Ehegatten oder Lebenspartner eine alleinige Wohnung im Melderegister einzutragen."
Allerdings ist unklar, ob die Bedingung "und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" tatsächlich auch auf ein frisch vermähltes Ehepaar zutrifft, das in Kürze die Geburt des ersten gemeinsamen Kindes erwartet. Immerhin schrieb Petry bei der Bekanntgabe ihrer Hochzeit und Schwangerschaft am 22. Dezember 2016 auf Facebook: ""Wir feiern mit unseren insgesamt 8 Kindern eine neue und besondere Familie, auf die wir sehr stolz sind. In der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres wird sich diese Familie noch um ein weiteres Mitglied vergrößern. Wir sind dafür unendlich dankbar." Nach einer Beziehung ohne gemeinsamen Schwerpunkt klingt das nicht.
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