Österreich: Präsidentenwahl wird wiederholt

Der Krimi zur Präsidentenwahl in Österreich geht in eine nächste Runde? Der Verfassungsgerichtshof gab der Anfechtung der rechten FPÖ statt. Die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen muss wiederholt werden.
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Entschieden über die Anfechtung der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten: Die Mitglieder des Verfassungsgreichtshofs mit Präsident Gerhart Holzinger (2-L) und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein (l.).
dpa Entschieden über die Anfechtung der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten: Die Mitglieder des Verfassungsgreichtshofs mit Präsident Gerhart Holzinger (2-L) und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein (l.).

Der Krimi zur Präsidentenwahl in Österreich geht in eine nächste Runde. Der Verfassungsgerichtshof gab der Anfechtung der rechten FPÖ statt. Die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen muss wiederholt werden.

Wien - Eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen österreichischen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof in Wien seine Entscheidung über die Wahlanfechtung der rechten FPÖ verkündet. Das Ergebnis: Die Stichwahl zwischen dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer muss zur Gänze wiederholt werden.

Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit einem Vorsprung von nur knapp 31.000 Stimmen vor dem FPÖ-Kandidaten Hofer gewonnen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten.

Etliche Wahlvorschriften wurden verletzt

Das Gericht musste an fünf Verhandlungstagen prüfen, ob die Wahl trotz formaler Mängel gilt. Der VfGH hatte 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt. Hinweise auf Wahlbetrug oder Manipulationen gab es bisher aber nicht.

Termin für Neuwahl im Frühherbst

Am 8. Juli sollte planmäßig der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer vereidigt werden. Der Sozialdemokrat scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt. Durch die Wiederholung der Wahl wird jetzt allerdings das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Dem Präsidium gehört auch Hofer an. Experten rechnen  mit einem Termin im Frühherbst.

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