Österreich: FPÖ klagt gegen das Wahlergebnis

Muss Alexander Van der Bellen noch bangen? - Die FPÖ will ihre Niederlage bei der Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten nicht hinnehmen und zieht gegen das Ergebnis vor Gericht.
az, dpa |
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Verlängerung vor Gericht: das Duell zwischen Alexander Van der Bellen (l.) und Norbert Hofer um das Amt des österreichischen Bundespräsidenten.
dpa Verlängerung vor Gericht: das Duell zwischen Alexander Van der Bellen (l.) und Norbert Hofer um das Amt des österreichischen Bundespräsidenten.

Wien - Eine 150-seitige Anfechtung wegen Ungereimtheiten bei der Auszählung ging am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof in Wien ein. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichtes. Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai nur knapp seinem Kontrahenten Alexander Van der Bellen unterlegen, der von den Grünen unterstützt worden war.

Nach dem amtlichen Endergebnis hatte Van der Bellen einen Vorsprung von 30.863 Stimmen.

Maximal Teilwiederholung der Wahl möglich

Die rechtspopulistische FPÖ kritisiert vor allem den Umgang mit der Briefwahl. Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten. Gesetzlich erlaubt ist diese Auszählung erst am Folgetag.

Ein Urteil des Gerichts, das noch vor der Vereidigung des Bundespräsidenten am 8. Juli vorliegen soll, würde nach Überzeugung des Wahlleiters Robert Stein nur zu einer Teilwiederholung der Wahl in den betroffenen Bezirken führen.

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