Neues Infektionsschutzgesetz: Im ewigen Lockdown
Per Gesetz soll nun also der Bundestag die Bundesregierung "ermächtigen", wie es dessen Präsident Wolfgang Schäuble - geschichtsvergessen oder instinktlos? - formuliert hat.
Bloß: Wozu soll das gut sein? Nach diversen Lockdowns, die die Wirtschaft, aber nicht die Fallzahlen in die Knie gezwungen haben, hätte Merkel - nach mehr als einem Jahr strittiger Corona-Politik - ihre "Notbremse" gern im Eilverfahren durchgepeitscht. Das ist mindestens absurd.
Ewiger Lockdown: Inzidenzwert als einziges Kriterium für Notbremse
Den Bundesrat dabei mittels Einspruchsgesetz umgehen zu wollen, zeugt von Machtversessenheit, gepaart mit einer Unbeirrbarkeit, die Merkel spätestens seit ihrem Osterruhe-Desaster nicht mehr für sich reklamieren darf. Auch inhaltlich ist der Gesetzentwurf fragwürdig: Er negiert sämtliche Kompetenz der Länder in Pandemiefragen.
Zweitens: Er hat das Zeug, die Menschen im ewigen Lockdown zu halten. Solange der Inzidenzwert das einzige Kriterium für die Notbremse bleibt, ist kein Ausweg in Sicht - zumal eine Testpflicht in Schulen und am Arbeitsplatz die Zahlen hochhalten wird. Für diese Prognose muss man weder Experte noch Karl Lauterbach sein.
Drittens enthält der Gesetzentwurf Passagen, die schlicht unverhältnismäßig sind. Ein Beispiel: Ein Ehepaar darf nach 21 Uhr nicht mehr spazieren gehen - selbst wenn beide geimpft sind. Weitere Verschärfungen will sich Merkel ausdrücklich vorbehalten. Per Gesetz. Und die gewählten Volksvertreter im Bundestag sollen es brav abnicken. Schöne neue Welt.