Nazi-Schnitzel: Kein Verfahren gegen die ZDF-"heute-show"

Das braune Schnitzel in Hakenkreuzform, es bleibt legal. Der umstrittene Facebook-Post der ZDF-"heute-show" nach der Präsidentschaftswahl in Österreich verstößt laut Mainzer Staatsanwaltschaft nicht gegen  Strafvorschriften.
von  Stephan Kabosch
Die "heute-show" reagierte auf den Wahlerfolg von Norbert Hofer (l. FPÖ) mit diesem Post. Ein ehemaliger Parteigenosse hat dagegen jetzt Anzeige erstattet. Ohne Erfolg.
Die "heute-show" reagierte auf den Wahlerfolg von Norbert Hofer (l. FPÖ) mit diesem Post. Ein ehemaliger Parteigenosse hat dagegen jetzt Anzeige erstattet. Ohne Erfolg. © dpa/Facebook

München, Mainz -  Die Staatsanwaltschaft Mainz wird kein Ermittlungsverfahren gegen die Macher der ZDF-"heute-show" einleiten. Mehrere Personen hatten Anzeige gestellt in Zusammenhang mit einem Post auf der Facebook-Seite des Senders. Darin war das Abschneiden des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer, der es in der ersten Runde der Bundespräsidentenwahlen in Österreich auf 35,1 Prozent der Stimmen brachte, mit einem Foto kommentiert worden, das ein Wiener Schnitzel in Hakenkreuz-Form zeigt, garniert mit dem Text: „Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen, möglichst flach und schön braun. Mindestens ein Anzeigensteller stammt aus Österreich.

Wie die Mainzer Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, sei kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben. Der Inhalt der Satire erfülle keine Strafvorschrift.

 

 

 

"Majestätsbeleidigung" greift nicht im Fall Hofer

Neben einem der Anzeigensteller, dem Tiroler Jura-Studenten Emanuel Falch, hatte auch die Freiheitliche Partei Österreichs selbst eine Anzeige gegen das ZDF erwogen. Da aber Norbert Hofer in dem Facebook-Post nicht direkt beleidigt werde, habe man davon Abstand genommen, so deren Pressesprecher. Selbst das wäre für die Staatswanwaltschaft Mainz kein hinreichender Grund für ein Ermittlungsverfahren gewesen.

Dazu hieß es in der Aussendung vom Dienstag: "Die von einigen Anzeigeerstattern genannte Vorschrift des Paragrafen 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ist schon deshalb nicht erfüllt, weil sich der Beitrag ersichtlich nicht mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasst." Zudem bestehe ein Verfahrenshindernis, da weder ein Strafverlangen der österreichischen Regierung gestellt noch eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung erteilt worden sei.

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