Mollath-Verteidiger: OLG-Entscheid binnen weniger Wochen

Nach dem schweren Rückschlag für Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg will dessen Verteidiger weiter kämpfen – an verschiedenen Fronten gleichzeitig.
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Gustl Mollath bei der Buchvorstellung "Wahn und Willkür"
dpa Gustl Mollath bei der Buchvorstellung "Wahn und Willkür"

Nach dem schweren Rückschlag für Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg will dessen Verteidiger weiter kämpfen – an verschiedenen Fronten gleichzeitig.

München - Nach der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath setzt dessen Verteidiger Gerhard Strate auf eine rasche Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichts (OLG) über die angekündigten Beschwerden. Er werde seine Begründung kommende Woche einreichen, sagte Strate am Donnerstag in München. Und dann rechne er damit, dass das OLG innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheide.

Strate ist aber nur begrenzt optimistisch: „Es kann sein, dass wir irgendwann die Hilfe des Bundesverfassungsgerichts einfordern müssen.“ Das Landgericht Regensburg hatte die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch als unzulässig verworfen – Strate und Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten unmittelbar danach Beschwerde an. Zuständig ist nun das OLG Nürnberg.

Ob Gustl Mollath noch immer gemeingefährlich ist und nach sieben Jahren weiter in der Psychiatrie bleiben muss, muss unabhängig davon das Landgericht Bayreuth entscheiden. Strate setzt aber keine großen Hoffnungen darauf, dass der nun vom Gericht vorgeschlagene neue Sachverständige Norbert Leygraf das Urteil einiger seiner Kollegen revidieren wird: „Darauf setzen wir nicht.“

In einem anderem Punkt will Strate bereits kommende Woche Verfassungsbeschwerde einlegen. Er hatte einen Richter der Regensburger Strafkammer als befangen abgelehnt – ohne Erfolg. Und auch mit einer Beschwerde beim OLG in Nürnberg hatte Strate keinen Erfolg. Nun geht er nach Karlsruhe.

Strate kritisierte die Entscheidung des Regensburger Landgerichts als völlig unverständlich. Die Richter hätten jeden einzelnen Sachverhalt für sich geprüft, das „Gesamtgeschehen“ aber nicht gewürdigt. Absicht des Gerichts sei es wohl gewesen, die Wiederaufnahmegesuche „um es salopp zu sagen: totzumachen“. Strate sprach wiederholt abschätzig von der „königlich bayerischen Justiz“.

 

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