Bundesverfassungsgericht verlangt von Bayern Auskunft zu Mollath

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten.
dpa |
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München - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.

Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben nun bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Zuständig als Berichterstatter im Fall Mollath ist nach dem Zeitungsbericht der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.

Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert. Begründet wird die Klage mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben.

Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Er ist seit rund sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht.

 

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