Mollath: Staatsanwaltschaft und Opposition streiten öffentlich

Im Fall Mollath ist es zu einem ungewöhnlichen Schlagabtausch der Münchner Staatsanwaltschaft mit den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen gekommen.
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„Selbst noch jetzt werden seitens der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten verbreitet“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Martin Runge.
dpa „Selbst noch jetzt werden seitens der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten verbreitet“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Martin Runge.

Im Fall Mollath ist es zu einem ungewöhnlichen Schlagabtausch der Staatsanwaltschaft mit SPD und Grünen gekommen. Die beiden Fraktionen werfen einem Richter und Ermittlern Lügen vor, die Staatsanwaltschaft weist das entschieden zurück.

München – Im Fall Gustl Mollath hat die Münchner Staatsanwaltschaft die Forderung von SPD und Grünen nach einem Verfahren gegen den Richter, der Mollath 2006 in die Psychiatrie einwies, scharf zurückgewiesen. SPD und Grüne werfen dem inzwischen pensionierten Juristen vor, er sei befangen gewesen und habe vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags gelogen. Grünen-Fraktionschef Martin Runge sagte am Donnerstag: „Selbst noch jetzt werden seitens der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten verbreitet.“

In einem ungewöhnlichen Schritt erklärte die Staatsanwaltschaft darauf in einer Pressemitteilung, die Vorwürfe der beiden Fraktionen gegenüber der Staatsanwaltschaft „sind unzutreffend und daher zurückzuweisen“. Nach den Überprüfungen der Behörde bestehe gegen den Richter kein Anfangsverdacht für eine Falschaussage.

Dabei geht es um die Frage, ob der Richter wegen seiner Bekanntschaft mit dem neuen Lebensgefährten von Mollaths Frau befangen gewesen sein könnte. Der Banker war 2006 in dem Verfahren gegen Mollath als Zeuge aufgetreten. Der Richter hatte ihn ein Vierteljahrhundert früher zu Beginn der achtziger Jahre in einer Handballmanschaft des 1. FC Nürnberg trainiert.

Der Richter im Ruhestand hatte vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, er habe den Mann seit dem Ende seiner Tätigkeit als Handballtrainer nicht mehr gesehen. Nach dem Wortprotokoll habe der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses den früheren Richter allerdings ausdrücklich nach Kontakten vor seiner ersten Befassung mit dem Fall Mollath 2003 gefragt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Inzwischen haben ein damals beteiligter Schöffe und eine ehemalige Richterin angegeben, der Richter habe den späteren Lebensgefährten am Rande des Mollath-Prozesses 2006 begrüßt und sich mit ihm unterhalten. Die Angaben des Richters vor dem Ausschuss seien damit aber „strafrechtlich nicht als falsch zu bewerten“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die SPD will dagegen „nicht hinnehmen“, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen den Pensionär ermittelt, wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Inge Aures erklärte.

 

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