Mindestlohn auch bei Krankheit fällig

Erfurt - Wer krank ist, hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Mindestlohn.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schoben damit der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Sie gaben wie die Vorinstanzen einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die bei der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie an Feiertagen auf den Branchen-Mindestlohn pochte.
Ihr Arbeitgeber, eine Aus- und Weiterbildungsfirma, wollte für diese Zeit nur die niedrigere betriebliche Vergütung zahlen.
Arbeitsrechtler sehen in der Entscheidung der Bundesrichter zu der Branchenregelung ein Signal auch für Fälle nach dem neuen Mindestlohngesetz.
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