Medikamenten-Urteil: Eine bittere Pille

Wer eine dauerhafte und hoch qualitative Versorgung der Patienten mit Artzney in allen Regionen und zu gleichen Kosten will, muss wissen, dass dies seinen Preis hat.
Der hohe Standard des deutschen Apothekensystems ist eine Errungenschaft. Dennoch ist richtig, was der EuGH geurteilt hat: Es darf auf dem Binnenmarkt keinen Wirtschaftsbereich geben, der durch nationale Hürden dem Wettbewerb entzogen wird. Der Punkt ist aber auch: Seit Mittwoch können Arzneimittel-Händler aus dem EU-Ausland den deutschen Markt überfluten. Jetzt müssen Auflagen her, die dieses Ungleichgewicht zu Ungunsten des deutschen Medikamentenhandels beheben.
Billigere Präparate für Patienten
Viel gravierender dürfte jedoch sein, dass nun auch andere Patienten-Organisationen und sogar Krankenversicherer darüber nachdenken, Bonusregelungen mit ausländischen Billiganbietern abzuschließen. Außer von den Apotheken dürfte es nur wenig Widerspruch geben, weil alle Bemühungen, das Arzneimittel-Budget zu senken, politisch begrüßt werden. Die Folgen könnten für den Verbraucher aber fatal sein. Denn der würde dann unter Umständen sogar von seiner Kasse mit dem billigsten Präparat "zwangsversorgt".