Lebenslang für Raser: Das Auto als Mordwaffe

Ein richtiges und mutiges Urteil mit Signalwirkung. AZ-Onlinechef Stephan Kabosch über die Entscheidung des Berliner Landgerichts zu einem illegalen Straßenrennen mit tödlichem Ausgang.
Stephan Kabosch
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Das Berliner Landgericht hat mit seinem Urteil im Raser-Prozess Rechtsgeschichte geschrieben. Stephan Kabosch (kl. Bild) kommentiert.
AZ, dpa Das Berliner Landgericht hat mit seinem Urteil im Raser-Prozess Rechtsgeschichte geschrieben. Stephan Kabosch (kl. Bild) kommentiert.

Die Raser vom Kurfürstendamm sind Mörder. Das mag hart klingen, aber dieses Urteil des Berliner Landgerichts ist richtig. Und mutig. Es schreibt Rechtsgeschichte - unabhängig davon, ob es auch rechtskräftig wird. Erstmals nennt ein Gericht das, was diese testosterongesteuerten PS-Junkies im Extremfall zu verantworten haben, beim Namen: Mord.

Ein zu hartes Urteil, weil die beiden Täter niemanden töten wollten? Nein, denn sie mussten es zumindest billigend in Kauf nehmen, dass bei ihrem illegalen Straßenrennen Menschen zu Schaden kommen. Das reicht als niedrigste Stufe des Vorsatzes für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

In der Vergangenheit kamen solche asozialen Raser auch nach tödlichen Zwischenfällen viel zu oft mit Bewährungsstrafen davon. Daher hat dieses Urteil über den Einzelfall hinaus eine wichtige Signalwirkung: die Gesellschaft kann es nicht tolerieren, dass im Straßenverkehr russisches Roulette gespielt wird - mit dem Leben Unbeteiligter als Einsatz.

Nach wie vor ist die bloße Teilnahme (also wenn alles gutgeht) an einem illegalen Autorennen nur eine Ordnungswidrigkeit, sanktioniert mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Ein schlechter Witz. Der Bundesrat beschloss im Herbst 2016 einen Gesetzentwurf für deutlich härtere Strafen. Der Bundestag hat noch nicht zugestimmt. Der Richterspruch sollte auch ein Signal an die Politik sein.

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