Landtagsamt: Altfallregelung war auch nach 2004 gültig

Landtagsamt und Oberster Rechnungshof streiten über die Frage, ob Abgeordnete bestehende Arbeitsverhältnisse mit Eheleuten und Kindern auch nach 2004 weiterlaufen lassen durften.
dpa |
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München - Das Landtagsamt bleibt trotz der Kritik des Obersten Rechnungshofs bei seiner Einschätzung, dass die Altfallregelung bei der Verwandtenbeschäftigung auch nach 2004 gültig war. Die Regelung sei nach Ansicht des Landtagsamts nicht aufgehoben worden, teilte Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) am Dienstag nach einer Sondersitzung des Präsidiums mit. Zudem hätten Präsidium und Ältestenrat die Fortsetzung der Altfallregelung mehrmals bestätigt. Weil sich damit zwei gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenüberstünden, sei ein renommierter Staatsrechtslehrer mit einem weiteren Gutachten beauftragt worden.

Die Altfallregelung erlaubte Abgeordneten, bestehende Arbeitsverhältnisse mit Eheleuten und Kindern weiterlaufen zu lassen, auch wenn solche Verträge im Jahr 2000 verboten wurden.

Hintergrund des juristischen Streits ist, dass die Altfallregelung in neueren Fassungen des Abgeordnetengesetzes tatsächlich nicht mehr enthalten ist, sondern nur noch in den dazugehörigen Richtlinien. Das Landtagsamt argumentiert allerdings schon lange, dass im Gesetz lediglich eine „redaktionelle Folgeänderung“ versäumt worden sei. Und tatsächlich war die Fortführung der Altfallregelung auch politisch gewollt: Im Jahr 2002 schlug der Landtag sogar fraktionsübergreifend eine Aufforderung der unabhängigen Diätenkommission in den Wind, die Familienbeschäftigung im darauffolgenden Jahr zu beenden.

Viele Abgeordnete vor allem in den Reihen der CSU nutzten die Altfallregelung noch bis vor kurzem und teilweise üppig aus. CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste deshalb seinen Posten räumen.

Lesen Sie hier: Verwandtenaffäre - Das Kartell der Abzocker

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