Verwandtenaffäre: Vorwürfe gegen Landtag

Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof (ORH) schwere Vorwürfe gegen das Parlament.
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Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof (ORH) schwere Vorwürfe gegen das Parlament.

München - So hätte die umstrittene Altfallregelung zur Beschäftigung von Eheleuten und Kindern nach Ansicht der Finanzprüfer schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr angewendet werden dürfen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Sonder-Prüfbericht der Behörde, dessen Inhalt am Dienstag bekannt wurde.

Dieser Punkt ist aber rechtlich umstritten: Ein vom Landtag eingeschalteter Verfassungsrechtler kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zum gegenteiligen Ergebnis: dass die Altfallregelung auch nach 2004 noch galt – und damit vom Landtagsamt nicht hätte beanstandet werden müssen. „Münchner Merkur“ und „Süddeutsche Zeitung“ hatten als erste über die ORH-Ergebnisse berichtet.

 Lesen Sie hier: Verwandtenaffäre - das Kartell der Abzocker

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