Kinderehen in Deutschland: Unterbinden!

AZ-Korrespondent Marcus Sauer über Kinderehen in Deutschland:
Andere Länder, andere Sitten. Es gibt viele nationale und religiöse Eigenheiten, die sich mit etwas gutem Willen tolerieren lassen. Eines jedoch geht auf keinen Fall: zu akzeptieren, dass minderjährige Mädchen, dass Kinder von 13 oder 14 Jahren hierzulande verheiratet werden oder als „Ehefrauen“ einreisen und missbraucht werden. Selbst wenn Kinderehen in den Herkunftsländern nach dem Gesetz erlaubt sein mögen: Hierzulande muss derartiges verboten, unter Strafe gestellt und geächtet werden. Ohne Wenn und Aber.
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Spürbare Strafen
Es gehört zu den wichtigsten Werten in Deutschland und Europa, dass die Schwächsten geschützt werden. Also vor allem Kinder. Deshalb ist es auch kein Argument, dass unter Hunderttausenden Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, nur einige Hundert Kinderehen registriert wurden. Jeder Fall ist einer zu viel. Die Politik muss sich jetzt nach der Sommerpause schleunigst um Lösungen kümmern.
Mädchen, die mit älteren Ehemännern in die Bundesrepublik kommen, gehören in die Obhut des Jugendamtes. Wenn sie später, mit Erreichen der Volljährigkeit, zu ihrem Mann zurückwollen, kann ihnen das nicht verwehrt werden. Das Mindestalter für Eheschließungen sollte auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Außerdem sollten jene, die Minderjährige – nach welchem „Recht“ auch immer – heiraten, die sie verheiraten und die solche Ehen arrangieren, spürbar bestraft werden.