Mehr Kinderehen in Deutschland
Mit der Flüchtlingskrise kommt auch das Problem der Zwangsverheiratung Minderjähriger nach Deutschland. Die Politik sucht nach Lösungen
Die Zahl der Kinderehen in Deutschland ist deutlich angestiegen. Seit 2015 haben die Bundesländer mehr als 1000 Fälle gezählt, die Dunkelziffer sei aber deutlich höher. Das haben Recherchen der „Welt am Sonntag“ ergeben. Viele der minderjährigen Verheirateten kämen als Flüchtlinge ins Land. Allerdings würden auch etliche Ehen erst hierzulande geschlossen, etwa in Roma-Familien oder nach islamischem Scharia-Recht.
Justizminister Heiko Maas (SPD) kündigt im Gespräch mit der Zeitung die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September mit dem Thema befassen soll. Nach geltendem Recht sollen Ehen in Deutschland nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen sind bisher aber ab vollendetem 16. Lebensjahr möglich mit Einwilligung der Eltern.
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Der Deutsche Kinderschutzbund fordert ein striktes Mindestheiratsalter von 18 Jahren. Die Regierung müsse alle Ausnahmeregelungen abschaffen, sagt Präsident Heinz Hilgers. Zudem müsse das Strafrecht so geändert werden, dass auch Ehen, die durch eine religiöse Zeremonie und nicht vor einem Standesamt geschlossen werden, „als Zwangsverheiratung und damit als Straftatbestand erfasst werden können, der mit bis zu fünf Jahren Haft belegt ist“, betont Hilgers.
Auch Irmgard Schwaetzer, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), kann sich „eine generelle Anhebung des Mindestalters für beide Ehepartner auf 18 Jahre gut vorstellen“. Ausnahmen sollten fallen: „Kinderehen gehören nicht in unsere Gesellschaft.“
„Es sind keine Ehemänner, sondern oft Kinderschänder“
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, berichtet: „Als Folge von Verheiratung und Schwangerschaft kommen Schülerinnen in besonderen Fällen nicht mehr in die Schule.“ Bayern und Nordrhein-Westfalen dringen auf eine schnelle gesetzliche Regelung für im Ausland geschlossene Ehen, um den Gerichten heikle Abwägungen zu ersparen. „Wir brauchen ein klares Nein unserer Rechtsordnung zu Kinderehen mit unter 16-Jährigen“, sagt Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, nennt den Begriff Kinderehe verharmlosend. „Es sind keine Ehemänner, sondern oft Kinderschänder, die bestraft werden müssen.“
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