Horst Seehofer: Herbe Schlappe für den CSU-Chef

Das höchste bayerische Gericht kippt die vom CSU-Chef initiierten unverbindlichen Volksbefragungen.
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Nachdenkliche Miene: Horst Seehofer konnte die Volksbefragungen (nicht zu verwechseln mit Volks-begehren und -entscheiden) nicht durchbringen.
dpa Nachdenkliche Miene: Horst Seehofer konnte die Volksbefragungen (nicht zu verwechseln mit Volks-begehren und -entscheiden) nicht durchbringen.

Heftige Niederlage für Horst Seehofer, dessen Staatsregierung und die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der CSU-Mehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten Richter im Freistaat gestern Klagen von SPD und Grünen statt.

Der entsprechende Passus im Landeswahlgesetz sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. SPD und Grüne reagierten zufrieden.

Seehofer und seine CSU hatten die umstrittenen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen rechtliche Bedenken durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen theoretisch möglich, etwa über große Verkehrsprojekte. Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Abstimmungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dem Instrument allerdings noch kein Gebrauch gemacht.

Lesen Sie hier: Horst Seehofer kündigt Merkel Unterstützung an

Opposition feiert Seehofers Niederlage

Der Verfassungsgerichtshof urteilte nun, die Einführung von Volksbefragungen hätte einer Verankerung in der Verfassung bedurft. Das hatte die CSU – auch aufgrund der mangelnden Erfolgsaussichten – abgelehnt und sich für eine einfache Gesetzesänderung entschieden.

Gerichtspräsident Küspert erklärte in der Urteilsbegründung, durch die Volksbefragungen werde das Volk in größerem Umfang an der Staatswillensbildung beteiligt als es verfassungsmäßig bestimmt sei. Es handele sich um eine Stärkung der direkten Demokratie zulasten des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie und damit auch zulasten der Bedeutung von Landtagswahlen.

Die Opposition feiert Seehofers Niederlage natürlich. „Das ist ein Sieg für die Demokratie“, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Denn bei den Volksbefragungen sei es nicht um ein Mehr an Demokratie gegangen, sondern darum, die Opposition an die Kandare zu nehmen. Grünen-Politikerin Katharina Schulze sprach von einem „Freudentag“. Sie forderte die CSU auf, nun die bereits bestehenden direktdemokratischen Elemente zu stärken und Hürden dafür zu senken.

Heftige Kritik kam auch von den Freien Wählern: „Diese Ohrfeige hat sich die CSU redlich verdient. Denn selbst der Publikumsjoker bei Günther Jauch kann mehr entscheiden als das, was Seehofer und Co. der bayerischen Bevölkerung zubilligen wollten“, sagte der FW-Abgeordnete Michael Piazolo.

AZ-Kommentar über die CSU-Schlappe

Volksbegehren und -entscheide gibt es schon seit 1946

Und Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst erklärte: „Auf ,Bürgerbeteiligung von oben’ können die Bayern gut verzichten.“ Trotz der Schlappe will die CSU den Weg zu mehr Bürgerbeteiligung fortsetzen. CSU-Innenminister Joachim Herrmann will nun andere Möglichkeiten „ausloten“. Möglich wäre nach dem Urteil eine Änderung der Bayerischen Verfassung, um doch noch unverbindliche Volksbefragungen einzuführen. Dafür notwendig wäre aber unter anderem eine Zweidrittelmehrheit im Landtag – von der die CSU weit entfernt ist.

Übrigens: Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen.

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