Herrmann erleichtert Flüchtlingen Weg zum Führerschein

Wer einen Führerschein will, braucht gültige Personalpapiere. Weil viele Flüchtlinge noch keine besitzen, reicht laut dem bayerischen Innenminister Herrmann bald auch ein Reiseausweis.
von  dpa
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei der Besichtigung einer geplanten Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Flüchtlinge in der Max-Immelmann-Kaserne in Manching.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei der Besichtigung einer geplanten Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Flüchtlinge in der Max-Immelmann-Kaserne in Manching. © dpa

Wer einen Führerschein will, braucht gültige Personalpapiere. Weil viele Flüchtlinge noch keine besitzen, reicht laut dem bayerischen Innenminister Herrmann bald auch ein Reiseausweis.

München – Nach Beschwerden erleichtert das bayerische Innenministerium Asylbewerbern ohne gültige Personalpapiere den Weg zum Führerschein. Anders als bisher dürfen die Behörden jetzt auf die Vorlage von Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass verzichten, wenn sie Asylbewerbern einen Führerschein ausstellen. Stattdessen kann ein sogenannter Reiseausweis als Ersatzpapier genügen. Darüber habe das Ministerium die Kommunen informiert, wie ein Sprecher von Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) sagte.

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Für eine neue Führerschein-Vorschrift eingesetzt hatte sich die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm. Der Grund: Asylbewerber sollen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. "Wir wollen, dass geduldete Asylbewerber auch zur Arbeit kommen können", sagte die schwäbische Politikerin. "Und dafür braucht man in ländlichen Regionen einen Führerschein." Damit könne auch der Vorwurf vermieden werden, dass Asylbewerber das Sozialsystem belasten.

Reiseausweise sind Ersatzpapiere, die die deutschen Behörden ausstellen. Viele Asylbewerber haben keine gültigen Papiere aus dem Heimatland. In manchen Regionen Syriens, Eritreas und anderen von Bürgerkriegen zerrütteten Ländern gibt es ohnehin keine funktionierende staatliche Verwaltung mehr, die noch Papiere ausstellen würde.

Allerdings ist die neue Regel keineswegs eine Muss-Vorschrift für die Landratsämter: Hat ein Beamter beispielsweise Zweifel, dass der Führerscheinaspirant bereits 18 Jahre alt ist, muss er auch keinen Führerschein ausstellen.

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