Größter Beitragssprung aller Zeiten: Was Krankenversicherte jetzt wissen müssen

Die Krankenkassen sagen für das kommende Jahr den größten Beitragssprung aller Zeiten voraus. Laut internen Berechnungen des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), über die das "Handelsblatt" berichtet, dürfte der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr von 1,7 auf mindestens 2,45 Prozent steigen. Die Abendzeitung informiert, was Versicherte nun tun können.
Krankenversicherung: Kassenbeiträge könnten erheblich steigen
Der Zusatzbeitrag soll erhöht werden, um den finanziellen Bedarf der Krankenkassen zu decken, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Dieser Zusatzbeitrag wird nach einem von jeder Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitragssatz bemessen.
Anstieg der Kosten ist nicht einheitlich
Stefan Schemm, Fachberater für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt in der AZ, wie der Krankenkassenbeitrag entsteht: "Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der bei allen Kassen gleich ist, und dem individuellen Zusatzbeitrag."
Zuletzt wurde dieser vom Gesetzgeber von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben. Dies sei für die Kassen jedoch nicht verbindlich, so Schemm. "Jede Kasse kalkuliert ihren Zusatzbeitrag individuell. Der Anstieg ist nicht einheitlich." 36 Kassen hätten ihren Beitrag zum Jahreswechsel 2023/2024 erhöht, bei 32 Kassen sei der Beitrag konstant geblieben. Einige Kassen hätten ihren Beitrag sogar gesenkt, so der Fachberater.
"Von den großen Kassen haben zum Beispiel die Barmer (von 1,5 auf 2,19 Prozent) und die KKH (von 1,5 Prozent auf 1,98 Prozent) ihren Zusatzbeitrag teils deutlich erhöht, die Techniker Krankenkasse (1,2 Prozent) und die HKK (Handelskrankenkasse, 0,98 Prozent) sowie die AOK Bayern (1,58 ) blieben stabil. Die Audi BKK konnte den Beitrag von 1,25 Prozent auf 1 Prozent senken, die BKK Faber-Castell hat ihren Zusatzbeitrag von 1,35 Prozent auf 1,1 Prozent gesenkt", so Schemm in der AZ
Ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll?
Schemm empfiehlt denjenigen, die von Beitragserhöhungen betroffen sind, zu prüfen, ob ein Kassenwechsel sinnvoll ist. Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch sei ein Wechsel auch jederzeit möglich, wenn man bereits länger als 12 Monate bei der Kasse versichert ist, so der Fachberater. "Man beantragt die Mitgliedschaft einfach bei der neu gewählten Krankenkasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei der bisherigen Kasse und informiert ggf. auch den Arbeitgeber über den Wechsel. Vorerkrankungen spielen dabei, anders als in der privaten Krankenversicherung, keine Rolle", erklärt er.
Anstieg der Krankenkassenbeiträge: 150 Euro mehr im Jahr
Beitragssatzveränderungen werden vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Dabei bleibt weniger vom Bruttogehalt übrig, jedoch übernimmt der Arbeitgeber auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. "Das heißt, dass eine Erhöhung von 0,5 Prozent jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet das in diesem Beispiel eine Mehrbelastung von 7,50 Euro monatlich", erklärt Schemm in der AZ. Bei einem Gehalt von 5.000 Euro sind es monatlich 12,50 Euro mehr, bei 2.000 Euro kommen fünf Euro Mehrbelastung hinzu. Kinder und Ehegatten ohne oder mit geringem Einkommen (z.B. Minijob) sind in der Familienversicherung beitragsfrei versichert.
Krankenkassen-Wechsel: Auf die feinen Unterschiede kommt es an
Generell ist der Leistungsumfang durch gesetzliche Regelungen bei den Krankenkassen zu sehr großen Teilen gleich. Trotzdem gibt es einige kleinere Unterschiede, etwa die Kostenübernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigung, sinnvolle Impfungen bei Fernreisen oder osteopathische Behandlungen. Auch die Erreichbarkeit der Krankenkasse (z.B. durch eine Geschäftsstelle in der Nähe, gute telefonische Erreichbarkeit, ein gutes Online-Portal im Internet oder eine Handy-App) können eine Rolle bei der Entscheidung spielen, so Schemm.
Zum Vergleichen von Beiträgen und Leistungen empfiehlt er den Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest. Schemm: "Wer möchte, kann sich auch bei der Verbraucherzentrale Bayern individuell zum Kassenwechsel beraten lassen."
Das sind die günstigsten Krankenkassen in Bayern
Laut Informationen des Krankenkassen-Informationsportals "Krankenkassen.de" sind folgende Versicherungen die günstigsten in Bayern:
- BKK firmus: Beitragssatz 15,50 Prozent
- hkk Krankenkasse: Beitragssatz 15,58 Prozent
- Audi BKK: Beitragssatz 15,60 Prozent
- BKK HERKULES: Beitragssatz 15,69 Prozent
- BKK Faber-Castell & Partner: Beitragssatz 15,70 Prozent
Die Beitragssätze der größten fünf Versicherungen in Bayern sind wie folgt:
- Techniker Krankenkasse (TK): Beitragssatz 15,80 Prozent
- AOK Bayern: Beitragssatz 16,18 Prozent
- DAK Gesundheit: Beitragssatz 16,30 Prozent
- IKK classic: Beitragssatz 16,30 Prozent
- BARMER: Beitragssatz 16,79 Prozent
(Die Zahlen geben Auskunft über den aktuellen Stand der Beitragssätze)