Georg Schmid: Staatsanwalt fordert zwei Jahre auf Bewährung
Einst war er einer der mächtigsten Männer der CSU, doch als Landtagsabgeordneter soll sich Georg Schmid strafbar gemacht haben. Mit der Beschäftigung seiner Ehefrau. Dafür soll er zwei Jahre auf Bewährung erhalten, Schmids Verteidiger verlangt Freispruch.
Augsburg - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Ex-CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid eine zweijährige Haftstrafe für den 61-Jährigen gefordert. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Staatsanwalt Karl Pobuda am Montag im Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht. Außerdem solle Schmid 150 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler verlangte dagegen einen Freispruch, weil keine Straftaten vorlägen. Für den Fall, dass das Gericht dies anders sehe, sollte Schmid zu einer maximal elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt werden, verlangte der Rechtsanwalt. Das Gericht wird das Urteil am Mittwochvormittag verkünden.
Schmid selbst nutzte das letzte Wort des Angeklagten nach den Plädoyers, um mehrere Minuten lang die Situation seiner Familie seit seinem Rücktritt vor rund zwei Jahren zu schildern. Seine Angehörigen und er litten körperlich, seelisch und finanziell unter dem Strafverfahren und der Berichterstattung darüber. "Ich bitte um die Chance, wieder auf die Beine zu kommen", sagte er zum Richter.
Dem ehemaligen Abgeordneten und Staatssekretär wird vorgeworfen, seine Ehefrau rund 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Schmid soll Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben. An die Rentenversicherung hatte Schmid kurz vor dem Prozess bereits 450 000 Euro Schadensersatz gezahlt, allerdings ist noch eine Forderung über Zinsen von etwa 300 000 Euro offen.
Der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussvortrag, Gertrud Schmid habe keinerlei unternehmerisches Risiko gehabt. Auch sei ihr Schreibbüro im eigenen Wohnhaus im nordschwäbischen Donauwörth nicht von außen erkennbar gewesen. "Wieso versteckt sich der Büroservice im Keller und keiner wusste davon?" Gertrud Schmid ist bereits im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens wegen Beihilfe verurteilt.
Der Ankläger warf Georg Schmid vor, dass er kein Geständnis abgelegt habe. Es habe nur vorgefertigte Erklärungen seines Anwalts gegeben. Verteidiger Fackler verwies hingegen darauf, dass Schmid selbst erst mit seinen Ausführungen im Zuge der Verwandtenaffäre im Maximilianeum die Ermittlungen in Gang gebracht habe. "Natürlich haben wir ein Geständnis", sagte er deswegen.
Auch Schmid äußerte sich entsprechend: "Ich habe von Anfang an deutlich gemacht: Ich habe nichts zu verbergen." Er achte die Gesetze und wenn er mit der Beschäftigung seiner Frau einen Fehler gemacht habe, dann stehe er dafür ein.
Anwalt Fackler sagte, dass das Beschäftigungsmodell der Eheleute mit einem Werkvertrag grundsätzlich rechtmäßig gewesen sei. Gertrud Schmid sei eine Unternehmerin gewesen und habe selbst eine Angestellte gehabt.
Im Fall einer Verurteilung will Fackler erreichen, dass das Strafmaß unter einem Jahr liegt. Der Anwalt geht davon aus, dass sonst die Pension Schmids gefährdet sei. Die Netto-Pension gab er mit 4100 Euro an. Zu den Mieteinnahmen für Schmids drei Eigentumswohnungen machte er aber keine Angaben. Ob die Pension von Schmid im Fall einer Verurteilung tatsächlich gefährdet ist, ist allerdings bislang unklar.
Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre. Etliche Landtagsabgeordnete hatten Angehörige beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung. Notizblock
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