Anwalt: Georg Schmid ohne "Barvermögen"

Erstmals hat sich Georg Schmid jetzt vor Gericht selber geäußert. Den heiklen Punkt seiner wirtschaftlichen Verhältnisse überließ er jedoch seinem Anwalt. Der betonte: Der CSU-Politiker habe "kein Barvermögen" mehr.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Angeschlagen vor Gericht: Über seine wirtschaftlichen Verhältnisse wollte Georg Schmid nicht selber sprechen. Sein Anwalt übernahm diesen Part.
dpa Angeschlagen vor Gericht: Über seine wirtschaftlichen Verhältnisse wollte Georg Schmid nicht selber sprechen. Sein Anwalt übernahm diesen Part.

Augsburg - So hat man Georg Schmid in der Öffentlichkeit noch nicht gehört. Zum ersten Mal hat er sich jetzt selbst vor Gericht geäußert und es schien fast, als würde seine Stimme versagen. Leise, zögerlich antwortete der ehemalige CSU-Fraktionschef auf die Fragen des Richters zu seiner Person. 23 Jahre sei er insgesamt im Parlament gewesen, sagte er und es klang, als könne er seine Situation nach wie vor nicht fassen. 

Lesen Sie hier: Gericht lotet frühere Stimmkreisarbeit von Georg Schmid aus

Wie der Bayerische Rundfunk meldet, wollte sich Schmid über seine wirtschaftlichen Verhältnisse selber nicht äußern. Das überließ er seinem Anwalt. Der betonte, sein Mandant verfüge über "kein nennenswertes Barvermögen" mehr. Hintergrund: Nachdem die Verwandtenaffäre aufgeflogen war, überwies der CSU-Politiker 450.000 Euro an die Rentenkasse. 400.000 Euro habe er als Hypothek aufgenommen, heißt es.

Der unter dem Spitznamen Schüttel-Schorsch bekannte Politiker besitzt Immobilien. Dazu zählen zwei Wohnungen in München und eine in Düsseldorf sowie das Eigenheim in Donauwörth. Schmids aktuelles Netto-Einkommen bezifferte sein Anwalt auf 4.166 Euro.

Lesen Sie hier: Georg Schmids Ehefrau vorbestraft

Sollte Schmid verurteilt werden, spielen seine Einkommensverhältnis für das Strafmaß eine wichtige Rolle. Denn im Falle einer Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten, verlöre er seine Pensionsanprüche als ehemaliger Oberregierungsrat - auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Rechtsprechung berücksichtigt solche Aspekte. Schmid blieben bei einer längeren Strafe noch Bezüge aus seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter und als Staatssekretär, Details dazu sind jedoch in der Diskussion.

 

 

 

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.