FW-Fraktionschef Florian Streibl im AZ-Interview über bayerische Abschiebepraxis

Der Fraktionschef der Freien Wähler glaubt, dass die bayerische Abschiebepraxis falsche Schwerpunkte setzt. Florian Streibl im AZ-Interview.
Interview: Ralf Müller |
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Florian Streibl: "Man muss prüfen, in welchem Status sich die jeweiligen Asylbewerbungen befinden, ob sie ein Bleiberecht haben oder nicht."
Matthias Balk/dpa Florian Streibl: "Man muss prüfen, in welchem Status sich die jeweiligen Asylbewerbungen befinden, ob sie ein Bleiberecht haben oder nicht."

Der 55-jährige Jurist ist seit 2018 Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Landtag, dem er seit 2008 angehört.

AZ: Herr Streibl, Sie haben erklärt, die jugendlichen Asylbewerber, die vor einigen Tagen in Amberg wahllos auf Passanten eingeschlagen haben, hätten "ihr Aufenthaltsrecht verwirkt". Was meinen Sie damit konkret?
FLORIAN STREIBL: Man muss prüfen, in welchem Status sich die jeweiligen Asylbewerbungen befinden, ob sie ein Bleiberecht haben oder nicht. Nach Paragraph 54 des Ausländergesetzes kann man als Asylbewerber ausreisepflichtig werden, wenn man Straftaten begeht. Asylbewerber, die bei uns Straftaten begehen, sind jedenfalls nicht länger erwünscht.

Streibl: "Wir müssen genau hinschauen"

Nach Angaben des bayerischen Innenministers können alle vier mutmaßlichen Täter nicht abgeschoben werden, jedenfalls nicht gleich. Die "Verwirkung des Aufenthaltsrechts" bleibt also erstmal folgenlos?
Wir müssen genau hinschauen. Wenn jemand einen Schutzstatus hat, kann man ihn so gut wie gar nicht abschieben. Hat er einen normalen Aufenthaltsstatus, geht das wohl, aber nur wenn das Aufnahmeland ihn aufnimmt. Es sollte jedenfalls ein Signal an potenzielle Straftäter mit Migrationshintergrund geben, dass sich Straftaten negativ auf ihren Aufenthaltsstatus auswirken können. Asylbewerbern und Flüchtlingen sollte die Rechtslage bei uns klargemacht werden.

Sie haben auch gefordert, Gesetze "noch konsequenter" anzuwenden. Was meinen Sie?
Den Paragraph 54 des Ausländergesetzes, der einen Katalog von Straftaten enthält, die zu einem Verlust des Aufenthaltsstatus führen können. Es besteht ein Spannungsverhältnis zum Paragraphen 55 Ausländergesetz, der das Bleibrecht normiert. Behörden und Gerichte haben bei Auslegung und Anwendung des Gesetzes einen Spielraum. Dieser kann strenger oder weniger streng gehandhabt werden.

Streibl: "Man muss die derzeitige Praxis überdenken"

Die bayerischen Ausländerbehörden stehen andererseits im Verdacht, in vielen Fällen zu rabiat abzuschieben. Geht ihre Forderung nach „noch konsequenterer“ Anwendung der Gesetze überhaupt an den richtigen Adressaten?
Ich glaube, man muss die derzeitige Praxis im Freistaat Bayern überdenken. In der Vergangenheit hatte man den Eindruck, es würden oft die Falschen abgeschoben: Die sich gut integriert haben und arbeiten müssen das Land verlassen und andere, die straffällig werden, bleiben. Das muss genau andersherum sein. Da muss man vielleicht in den Behörden auch ein wenig umschalten und weniger die abschieben, bei denen das günstig oder billig möglich ist, sondern diejenigen, die das Aufenthaltsrecht missbrauchen.

Lesen Sie auch: Flüchtlingsrat - Asylbewerber häufig zu schnell inhaftiert

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