Freispruch und Entschädigung für Christian Wulff
Hannover – Zwei Jahre nach dem Rücktritt von Christian Wulff hat das Landgericht Hannover heute das Urteil im Korruptionsprozess gegen den Ex-Bundespräsidenten verkündet. Es lautet auf Freispruch. Dem früheren Präsidenten stehe zudem "für die erlittenen Durchsuchungen" eine Entschädigung zu.
Richter Frank Rosenow sagte in der Urteilsbegründung zum Verhältnis von Wulff und Groenewold, aus einer geschäftlichen Beziehung habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. „In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber.“
Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden. Bei Restaurantbesuchen habe mal der eine und mal der andere von beiden die Rechnung übernommen. Der mitangeklagte Filmmanager wurde ebenfalls freigesprochen. Allerdings verwarnte das Gericht den Wulff-Freund wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Vorwurf der Vorteilsannahme
Wulff wurde Vorteilsannahme im Amt vorgeworfen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er sich 2008 als niedersächsischer Regierungschef vom mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch bezahlen lassen. Konkret geht es um etwa 720 Euro für Hotel, Essen und Babysitter.
Im Gegenzug soll sich Wulff bei der Spitze des Siemens-Konzerns dafür eingesetzt haben, einen Film Groenewolds zu unterstützen. Beide Männer bestreiten die Korruptionsvorwürfe. Sie argumentieren, Groenewold habe ohne Wulffs Wissen einen Teil der Kosten gezahlt. Zudem verweisen sie auf eine Freundschaft, die sie seit längerem verbindet.
Geht die Staatsanwaltschaft in Revision?
Im Falle eines Schuldspruchs hätte Wulff eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteil die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Für eine erfolgreiche Revision müssten dem Gericht Fehler im Verfahrensablauf nachgewiesen werden.
Wulff war am 17. Februar 2012 vom höchsten Staatsamt zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. In der Geschichte der
Bundesrepublik hat es ein solches Vorgehen gegen einen Bundespräsidenten noch nicht gegeben.
Wulff wirkt erleichtert
Der ehemalige Bundespräsident hat sich nach seinem Freispruch erleichtert gezeigt. „Das Recht hat sich durchgesetzt. Nun kann ich mich wieder der Zukunft zuwenden“, sagte er nach der Verkündung des Urteils. Sein Anwalt Michael Nagel erklärte, das Urteil des Gerichts sei eine Ehrenerklärung für den Bundespräsidenten a.D. gewesen.
Was Wulff nach dem Prozess macht, ist weiter unklar. Nach Medieninformationen will er aller Voraussicht nach wieder als Rechtsanwalt arbeiten.