Flüchtlinge aus Syrien: Gericht entscheidet über Status

Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich am Dienstag in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein.
Münster - Am Dienstag schaltet sich das Oberverwaltungsgericht in Münster in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein. Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten "subsidiären Schutz" einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in Deutschland ist somit lediglich für ein Jahr gesichert, ein Familiennachzug nicht möglich.
Lesen Sie auch: Etwa 700 Menschen - Wieder Massenansturm auf Grenzzaun zur spanischen Exklave Ceuta
Strittig ist, ob Kriegsflüchtlinge bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. In dem jetzt vor dem OVG verhandelten Fall hatte sich der Betroffene in erster Instanz im Herbst 2016 erfolgreich gegen die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF durchgesetzt.