Fahrverbot als allgemeine Strafe: Mehr Ungerechtigkeit

John Schneider, Gerichtsreporter der AZ, über das Fahrverbot für Straftäter.
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AZ-Gerichtsreporter John Schneider hält nichts von einem Fahrverbot für Straftäter.
dpa/AZ AZ-Gerichtsreporter John Schneider hält nichts von einem Fahrverbot für Straftäter.

Also populistisch ist die Gesetzesinitiative, Straftätern zusätzlich ein Fahrverbot aufzubrummen, jedenfalls nicht zu nennen. Nur 32 Prozent der Bundesbürger sind laut einer aktuellen Umfrage für den Vorschlag. Zu diesem knappen Drittel zählt allerdings Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das hat einen Grund: Im Koalitionsvertrag steht, dass das Fahrverbot als zusätzliche Strafe bei Straftätern eingeführt werden soll, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt".

Dass man die Tagessatzhöhe bei Geldstrafen so ausgestalten kann, dass es auch Wohlhabenden weh tut, ist hier bereits als Gegenargument angeführt worden. Dass Fahrverbote für zusätzliche Ungerechtigkeiten statt für mehr Gerechtigkeit sorgen, kommt da noch erschwerend hinzu. So kann ein Münchner dank Bus, Tram und U-Bahn ein paar Monate Fahrverbot relativ entspannt überbrücken, ein Pendler ohne S-Bahn-Anschluss nicht.

Umgekehrt: Nur wer eine Fahrerlaubnis hat, könnte diese dann bei einem Deal mit dem Richter einsetzen, um eine Freiheitsstrafe abzuwenden. Die politische Opposition, Anwälte, Autoclubs, ganz abgesehen von zwei Dritteln der Deutschen – die Zahl der Gegner ist auch aus diesen Gründen groß. Mit Recht.

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