Merkel spricht Machtwort: Fahrverbot für Straftäter soll kommen

Manchen Straftäter juckt eine Geldstrafe nicht. Aber ein paar Monate nicht Autofahren dürfen - das schmerzt. Die Lobby der Autofahrer hält nichts davon. Doch die Kanzlerin hat sich jetzt klar positioniert.
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Lappen weg bei Diebstahl oder Körperverletzung? Merkel ist dafür.
dpa Lappen weg bei Diebstahl oder Körperverletzung? Merkel ist dafür.

Manchen Straftäter juckt eine Geldstrafe nicht. Aber ein paar Monate nicht Autofahren dürfen - das schmerzt. So argumentiert das Justizministerium und plant eine Gesetzesänderung. Die Lobby der Autofahrer hält nichts davon. Auch Anwälte haben Einwände. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich jetzt klar positioniert.

Berlin - Bisher wird der Führerschein nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten. Ein Richter soll dann - zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe - als "Nebenstrafe" auch bei allen anderen Vergehen ein Fahrverbot für ein paar Monate verhängen dürfen. Das heißt, zum Beispiel auch bei Steuerhinterziehung, Diebstahl, Körperverletzung oder unterlassenen Unterhaltszahlungen.

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Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf diesen Schritt verständigt. Das Justizministerium hatte dazu bereits im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt, der derzeit noch abgestimmt wird. Länder und Verbände haben noch bis zum Ende der Woche Zeit, ihre Stellungnahme zu den Plänen abzugeben. Ressortchef Heiko Maas (SPD) will das Vorhaben noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Er argumentiert, es gebe Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erziele.

Automobil-Verbände und Polizeigewerkschafter lehnen das Vorhaben ab. Auch Anwälte haben Bedenken. "Ein Fahrverbot trifft den Betroffenen jeweils unterschiedlich", sagte Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "Ein Familienvater auf dem Land ist stärker auf ein Fahrzeug angewiesen als ein Single in einer Großstadt mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehrsnetz." Die Bestrafung sei deshalb ungleich. Ein Fahrverbot könne auch umgangen werden. "Wer es sich leisten kann, engagiert einen persönlichen Fahrer oder greift auf Fahrdienste und Taxis zurück." Außerdem könne ein Fahrverbot nur jemanden treffen, der eine Fahrerlaubnis habe.

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CSU stellt sich quer, Kanzlerin legt sich fest

Aber auch innerhalb der Bundesregierung gibt es noch Gesprächsbedarf. Eine Sprecherin des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums sagte in Berlin, die Fahrerlaubnis zu verlieren, habe einen erzieherischen Charakter. Dahinter stecke die Frage, ob jemand für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei oder nicht. "Da ist es aus unserer Sicht so, dass eine Ausdehnung auf jegliche Straftatbestände schwer vorstellbar ist."

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel steht allerdings längst fest, dass das Fahrverbot als allgemeine Strafmaßnahme kommen wird. Nach Informationen der Funke Mediengruppe hat sie das nun auf einer CDU-Präsidiumssitzung noch einmal unmissverständlich klar gemacht. Sie habe das Justizministerium angewiesen, noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Über Justizminister Maas und Vizekanzler Gabriel, die die Maßnahme zuletzt oft thematisierten, soll Merkel wörtlich gesagt haben: "Das ist ja schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat."

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